Spielordnung 2023/2024

Allgemeine Ligeninformation der EAL


Die Hobbyrunde nennt sich Eishockey-Allgäuliga.

Die Hobbyrunde ist kein Verein, sondern ein loser

Zusammenschluss von teilnehmenden Eishockey-Hobbyclubs aus

dem Allgäu.

Es gibt keinen Veranstalter im eigentlichen Sinne.


Ligenkoordinator Charly Spiegl fungiert als reiner

Ansprechpartner zur Koordination der Spiele und des

jeweiligen Saisonablauf.


Ergebnismeldung der Spiele (Liga und Pokal):

Die Spielergebnisse sollen von den beteiligten

Mannschaften, so bald als möglich nach Spielschluss,

online auf der Homepage der Allgäuliga unter Menüpunkt

Ergebnisdienst eingetragen werden.

Dasselbe gilt für die korrekten Eintragungen von Spieldauer-

und Matchstrafen oder anderen besonderen Vorkommnissen!


Am Ende einer jeden Saison können sich alle Beteiligten zu

einer Abschlussveranstaltung treffen.

Der jeweilige Ort wird dabei vom Ligenkoordinator,

in Absprache mit den einzelnen Teamvertretern, festgelegt.


Der gemeinnützige Unterstützungsverein Eishockey-Hobbyrunde

Allgäuliga organisiert dabei die Durchführung des Abends,

an welchem die gesponsorten Pokale und Ehrenpreise der

Sparkasse Kaufbeuren übergeben werden.

Jedes teilnehmende Team erhält dabei einen Pokal und eine

Urkunde. Zusätzlich wird ein Fair-Play-Pokal, Pokale für den

Besten der Torjäger, Scorer, Assistenten, Verteidiger und

Torhüter, gestiftet. Jede Mannschaft erhält zusätzlich die

komplette Statistik dieser Runde.

Der Pokalsponsor Sparkasse Kaufbeuren, sowie der

Unterstützungsverein der Eishockey-Hobbyrunde Allgäuliga,

sind ebenfalls keine Veranstalter der Spiele oder Runde im

rechtlichen Sinne!


Datenschutz (DSVGO):

Der Datenschutz eines jeden einzelnen Spielers, Club-Offiziellen,

Vereins, Hobbyclub, Logo, Wappen usw. wird nach den derzeit

gültigen Bestimmungen beachtet! Jeder des vorgenannten

Personenkreises usw. wird mittels eines Datenblatts darüber

informiert und dessen Zustimmung/Ablehnung zur Verarbeitung

seiner persönlichen Daten eingeholt.


Datenschutz (DSVGO) auf Homepage:

Nur Personen/juristische Personen die der Bekanntgabe von

Informationen auf der Ligen-Homepage zustimmen, werden dort

auch genannt oder abgebildet...

Alles weitere dazu siehe unter Datenschutz auf unserer Homepage

www.eishockey-allgaeuliga.de...


SPIELORDNUNG EISHOCKEY ALLGÄULIGA

durch Teamvertreterabstimmung


  1. Die Inhalte der Spielordnung werden durch die einzelnen

      Teamvertreter anlässlich der gemeinsamen Sitzungen, z.B.

      im Herbst und Winter, festgelegt!


  2. Die Spielorte der Hobbyrunde sind die Eisstadien von

      Kempten, Memmingen, Kaufbeuren, Sonthofen, Pfronten,

      Bad Wörishofen und Füssen, usw. - je nach Besetzung der

      Runde.


  3. Jeder gemeldete Spieler der Hobbyrunde, bzw. jedes

      teilnehmende Team, kümmert sich selbst um den

      Versicherungsschutz seiner Spieler, bzw. spielen bei fehlendem

      Versicherungsschutz, auf deren "eigenes Risiko".

      Der Koordinator der Allgäuliga, wird von jeglichen

      rechtlichen Haftungsfällen entbunden!


 4. Es gibt keinen (auch rechtlich gesehenen) Veranstalter für die

     Spiele oder die Hobbyrunde! Alle Hobbyspieler nehmen an den

     durch die jeweiligen Hobbyclub-Vertreter frei vereinbarten

     Hobbypokalspielen auf eigenes Risiko teil. Alle diese

     Begegnungen sind das Privatvergnügen der teilnehmenden

     Spieler, die sich lose zu Hobbyclubs zusammengeschlossen

     haben oder Teile eines Gesamtvereins, darstellen. Wer daran

     durch sein Mitwirken jeglicher Art (z.B. Spieler, Betreuer,

     Trainer, Sanitäter) teilnimmt, entscheidet "Jeder" selbst.

     Der Koordinator der Spiele (z.B. Termine, Eiszeiten) – ist also

     "kein Veranstalter im rechtlichen Sinn".

     Sämtliche Spieltermine und -abläufe werden durch die jeweils

     daran beteiligten Teams, bzw. der bei den Sitzungen anwesenden

     Vertretern selbst vereinbart!



§  1. Mannschaften


    a) Teilnahmeberechtigt sind alle Clubs, die vom Spielausschuss

         (§ 16) an der konstituierenden Sitzung vor der Saison

         zugelassen werden.


    b) In der Allgäuliga I. sind die Teams von Platz 1 - 7 aus der

        Endtabelle, bzw. Aufstiegs- und Abstiegsentscheidung der

        Vor-Saison gruppiert, während die Teams der letztjährigen

        2. Liga (mit Ausnahme des Aufsteigers), in der Allgäuliga II.

        spielen!


§   2. Spieler


       Folgende Spieler sind nicht teilnahmeberechtigt:

       Spieler, die in einer der folgenden Ligen (Verband) aktiv

       waren oder sind (auch ausländische vergleichbare Ligen):


       - DEL + DEL 2 (früher Bundesliga)

       - Oberliga Süd + Nord + Regionalligen (auch früher)

       - Bayernliga (u.a. anderen bundeslandspezifischen Ligen)


       - Nachwuchsspieler, wie folgt:


         wenn der Nachwuchsspieler als Aktiver im Verband gespielt

         hat und dabei das 20. Lebensjahr erreicht, gilt er als

         Seniorenspieler und unterliegt der jeweiligen

         Kontingentspielerregelung

       - im Seniorenbereich gilt eine

         Nichtspielberechtigung eines Spielers ab Bayernliga

         (oder vergleichbarer Liga) aufwärts

       - Nachwuchsspieler, die bis zu einem Alter von 15 Jahren (und

         364 Tagen) im Verband aktiv gespielt hatten, gelten als

         Hobbyspieler


       - Nachwuchsspieler die von einem Alter von 16 Jahren bis zu

         einem Alter von 19 Jahren (und 364 Tagen) im Verband

         aktiv bis höchstens zur Landesliga (Nachwuchs) gespielt

         hatten, gelten als Hobbyspieler

       - Nachwuchsspieler die von einem Alter von 16 Jahren bis zu

         einem Alter von 19 Jahren (und 364 Tagen) im Verband

         aktiv ab Bayernliga aufwärts und nicht im

         Seniorenbereich ab Bayernliga aufwärts eingesetzt wurden,

         gelten als Kontingentspieler


      - Damenspielerinnen:

         - Landesliga: gilt als Hobbyspieler

         - Bundesliga: gilt als Kontingentspieler 


     a) Spieler bei denen ein aktueller Pass beim DEB, BEV oder

         eines vergleichbaren Verbandes vorliegt, sind nicht

         spielberechtigt.

         Dies gilt auch für zukünftige, neu einsteigende Teams.

         Bestehende Ausnahmeregel siehe unter b). Sollte es eine

         spezielle, personenbezogene Ausnahmeregel für einen Spieler

         geben, so gilt die immer für eine Saison.


     b) Kontingentspielerregelung

         Hubertus Apfeltrang und Taxi Pepe Drivers Kaufbeuren

         dürfen aus ihren 5 gemeldeten ehemaligen Liga-Spielern

         (Zusammenschluss Saison 2008/2009), ihre einzusetzende

         Spieler, auswählen. Alle anderen Mannschaften beschränken

         sich nach Teamvertreterbeschluss auf 3 gemeldete

         Kontingentspieler, um ihre, für ein Spiel zugelassenen,

         Kontingentspieler, auszuwählen!

         Die Vereine Hubertus Apfeltrang und Taxi Pepe Drivers

         Kaufbeuren dürfen im Gegensatz zu den übrigen Teams,

         derzeit keinerlei Kontingentspieler nachmelden oder

         austauschen! Siehe jedoch jährlich gültige

         Sondervereinbarungen außerhalb der Satzung für die beiden

         Ligen unter Modus...

   

     c) Alle über 50jährigen Kontingentspieler in der EAL, wenn sie

         davor mindestens 5 Saisonen in der EAL als Spieler absolviert

         hatten, werden als Hobbyspieler eingestuft

    

    d) Sollte ein Spieler aus der Allgäu-Liga, für eine Saison in eine

         offizielle Landes- o. Bezirksliga (o. gleichrangige Liga)

         wechseln, so kann er in die Allgäu-Liga zur nächsten Saison

         zurückkommen. Er wird danach auch nicht als

         Kontingentspieler geführt, außer er war schon vor seinem

         Wechsel ein Kontingentspieler.


     e) Zu jedem Spiel dürfen also alle Teams jeweils max. zwei

         Kontingentspieler jeglichen Alters einsetzen, sowie einen

         Dritten, der zum Zeitpunkt eines Matches, mindestens 40

         Jahre alt sein muss. Jedem Verein der Allgäu-Liga steht es

         also offen, die zuvor genannten Maximalzahlen von

         früheren Liga-Spielern, als sog. Kontingentspieler zu

         melden, die mit einem Spielerpass (siehe Nachwuchs- oder

         Seniorenregelung) im DEB/BEV (und vergl. Ligen)

         gemeldet waren.


     f) Sollte ein Team im Laufe der Saison ein Torhüterproblem

         bekommen, muss dies zunächst dem Ligenkoordinator

         schriftlich mitgeteilt werden. Handelt es sich um ein einziges

         o. weiteres Spiel, so kann der Liegenkoordinator der

         betroffenen Mannschaft das o.k. für den Einsatz eines

         Ersatztorhüters erteilen. Handelt es sich um ein

         längerfristigeres Problem o. bei Spielen in den

         Play-Off's- und Downs, so entscheidet die

         Teamvertreterabstimmung darüber, wie dies entschieden

         wird.

         In allen Fällen kann jedoch nur ein externer Torhüter o. ein

         Torwart aus der jeweils anderen EAL-Liga eingesetzt, bzw.

         genehmigt werden! Es müssen dabei jedoch die

         Kontingentspielerregelungen beachtet werden, einmal

         hinsichtlich der Höchstanzahl der gemeldeten- bzw. der in

         einem Spiel einsetzbaren Kontingentspieler!

 

§  3. Spielerkadermeldung

 

     a) Die beteiligten Teams legen jeweils bis zum 01. Oktober eines

         jeden Jahres, dem Spielkoordinator eine namentliche Liste

         ihrer Spieler, mit Name, Vorname, Geburtstag, ständige

         Rückennummer, Kennzeichnung als Kontingentspieler, vor.

         Die in den Mannschaftsaufstellungen angeführten

         Spielernummern, sollten über die ganze Saison gleich bleiben,

         um die Auswertungen für die Statistik zu erleichtern. Des

         weiteren müssen die Listen Angaben über die Trikotfarben

         und die beiden Ansprechpartner enthalten. Datenschutz

         (DSGVO) siehe eigenen Punkt.

 

     b) Sollte bei den Spielermeldungen zum 01. Oktober ein Spieler

         bei zwei Teams gleichzeitig gemeldet worden sein, werden die

         beteiligten Teams und ggf. der betroffene Spieler vom

         Ligenkoordinator kontaktiert und das letztendlich gültige

         Team festgestellt!


         Ein Vereinswechsel innerhalb dieser Hobbyrunde (unter der

         laufenden Saison) ist unzulässig, sobald ein Spieler auf einer

         Teamliste eingetragen wurde.

       

     c) Spielernachmeldungen müssen schriftlich beim jeweiligen

         Ligenkoordinator, spätestens zum Termin der 2.

         Termintagung, eingegangen sein. Nachgemeldete Spieler sind

          erst spielberechtigt, wenn dem jeweiligen Ligaleiter ein

          schriftlicher Antrag und ein Passbild des neuen Spielers

          vorliegt. Der früheste Spieleinsatz eines nachgemeldeten

          Akteurs, ist der Tag nach der 2. Termintagung. Spieler

          können nur dann nachgemeldet werden, wenn sie in der

          laufenden Saison auf keiner Teamliste eingetragen und noch

          bei keinem Spiel auf dem Spielberichtsbogen vermerkt

          waren. Wenn ein Team einen Kontingentspieler auswechseln

          möchte, so ist dies zu diesem Zeitpunkt ebenfalls möglich!



§   4. Nachweis der Spielberechtigung

 

         Jeder Spieler, dessen Spielberechtigung vom Ligenkoordinator

         dem entsprechenden Teamvertreter bestätigt worden ist, gilt

         als spielberechtigt. Der Nachweis der Spielberechtigung kann

         vor oder nach dem Spiel, aber auch während der

         (Drittel-)Pausen vom gegnerischen Team o. Schiedsrichter,

         zur Vorlage verlangt werden. Kann ein Spieler o. dessen

         Verein, diesem Verlangen nicht nachkommen, gilt dies als

         Regelverstoß und kann gemäß § 15.a geahndet werden, falls

         er sich auch nicht mit einem Spielerpass (vor 2015) oder

         einem Ersatzdokument ausweisen kann (Führerschein o.

         Personalausweis).

 

§   5. Einsatz von falsch deklarierten Spielern

 

        Hat eine Mannschaft einen Spieler unter falschem Namen an 

        Punktspielen eingesetzt, so sind alle Spiele an denen dieser 

        Spieler teilgenommen hat, nach § 15.a zu werten. 

        Verantwortlich für korrekte Angaben über einen Spieler, ist in 

        erster Linie der Vorstand des jeweiligen Vereins, sowie der 

        Spieler selbst.

 

§   6. Jahresmitgliedsbeitrag/Mitgliedschaft

 

         Es gibt keine Mitgliedschaft oder Jahresmitgliedsbeitrag

         in unserem losen Zusammenschluss!

         Wie vereinbart, wird hingegen außerhalb der Spielordnung

         der Unterstützungsverein der Eishockey-Allgäuliga von

         jeweils einem Teamvertreter unserer Clubs dort als Mitglied

         und mittels eines Jahresmitgliedsbeitrags, unterstützt.


§  7. Spielmodus

        Jede Saison wird der Modus neu abgestimmt.


        Tabellen:    
      
        Die Spiele werden im Zweipunktsystem gewertet (also 2:0, 0:2

        oder 1:1- Punkte). Es gibt keine Verlängerungen und

        Penaltyschießen. Für Endspiele gelten ggf. abweichende

        Regelungen.
      

        Endtabellen:

        Sind in der jeweiligen Endtabelle zwei Teams punktgleich, so 

        zählt der "bessere direkte Vergleich"! Sind in der jeweiligen 

        Endtabelle drei oder mehr Teams punktgleich, so wird (nur) 

        unter den punktgleichen Teams eine "eigene, fiktive Tabelle" 

        erstellt. Falls in dieser "fiktiven Tabelle" dann drei oder 

        mehrere Teams punktgleich sein sollten, entscheidet das 

        "bessere Torverhältnis". Falls dieses ebenfalls gleich sein

        sollte, entscheiden die "mehr erzielten, eigenen Tore". Falls

        auch diese Zahl gleich sein sollte, entscheidet der

        Ligenkoordinator "per Los"!

       

        Bei einem Play-Down-Modus mit ungerader Anzahl von

        Teilnehmern (z.B. 3):

        Sind in der jeweiligen Play-Down/Platzierungsspiel-Endtabelle

        zwei Teams punktgleich, so zählt der "bessere direkte

        Vergleich"! Falls jedoch drei oder mehrere Teams punktgleich

        sein sollten, entscheidet das  "bessere Torverhältnis". Falls

        dieses ebenfalls gleich sein sollte, entscheiden die "mehr

        erzielten, eigenen Tore". Falls auch diese Zahl gleich sein

        sollte, entscheidet der Ligenkoordinator "per Los"!

       

        Bei Play-Off-Modus:

        Bei Punkt- und Torgleichheit nach Hin- und Rückspiel muss

        am Ende der 2. Partie ein Penaltyschießen erfolgen.

        Zuerst treten dabei jeweils 3 Schützen wechselseitig an, sollte

        es dann immer noch keine Entscheidung gegeben haben, tritt

        wechselseitig jeweils 1 Schütze bis zur Entscheidung an!

 

§  8. Spielabläufe

 

    a) Die Heimmannschaft ist auch zur Stellung eines 

        Schriftführers verpflichtet. Dieser hat die Aufgabe, die 

        Spielberichtsbogen mit den Angaben hinsichtlich Toren, 

        Beihilfen und Strafzeiten zu versehen, sowie den 

        Schiedsrichter bei der Überwachung von Strafzeiten zu 

        unterstützen.

        Ferner hat er sämtliche Vorfälle, die der   

        Schiedsrichter einer offiziellen Meldung für nötig erachtet, in 

        einen Zusatzspielberichtsbogen einzutragen. Beide Teams 

        tragen ihre Aufstellung selbstständig vor Spielbeginn in den 

        Spielberichtsbogen ein. Reklamationen aller Art sind 

        schriftlich, unter Angabe der Gründe, auf einem 

        Zusatzspielberichtsbogen, dem Ligenkoordinator

        einzureichen. 

        Dieser wird dann für die weitere Behandlung entscheiden. 

        Läuft ein Spiel unter Protest, so ist dies dem Schiedsrichter 

        vor Beginn der Partie mitzuteilen und von diesem auf dem 

        Zusatzspielberichtsbogen zu vermerken. Die 

        Spielberichtsbögen sind von den Schiedsrichtern sowie den 

        Spielführern nach dem Spiel zu kontrollieren und 

        abzuzeichnen. Gleiches gilt für die Zusatzspielberichtsbögen, 

        wobei hier die Unterschriften der Spielpartner nur die    

        "Kenntnisnahme" (keine Schuldanerkennung etc.), der 

        Meldung betreffen!

        Treffen die Spielberichtsbögen nicht innerhalb einer Woche

        beim Ligenkoordinator ein, kann die betroffene

        Heimmannschaft mit einer Geldstrafe von 25,- Euro durch den

        Ligenkoordinator, belegt werden. Der Ligenkoordinator kann

        zu jeder Zeit einen Spielbericht auch per Post im Original

        anfordern!

 

    b) Besonderheit bei Spielen in Kaufbeuren: Der 

        Stadionbankdienst übernimmt alle anfallenden schriftlichen 

        Aufgaben. Die Gastmannschaft übergibt vor dem Spiel 

        lediglich einen Zettel mit der Aufstellung und unterschreibt 

        zusammen mit dem/den SR/n) nach Spielschluss die 

        Spielberichtsbögen.


    c) Bei sämtlichen Spielen ist immer die Heimmannschaft dafür

        verantwortlich, dass genügend Pucks zum Warmschießen

        vorhanden sind.

 

    d) Die im Spielplan ausgedruckten Trikotfarben müssen für 

        die jeweiligen Spiele verwendet werden. Hat ein Team das  

        vorgegebene Trikot bei einem Spiel nicht dabei und dadurch 

        mit dem anderen Team vor Spielbeginn die gleiche

        Trikotfarbe zur Hand, so ist immer die Heimmannschaft dafür

        zuständig, sich Ausweichtrikots zu besorgen.

 

    e) Die Kosten für die Eismiete, SR und ggf. Bankdienst werden 

        bei den Spielen von der jeweiligen Heimmannschaft getragen. 

        Bei etwaigen "ungleicher Heimspielanzahl", Endspiele,

        Platzierungsspiele, Verzahnungsspiele und bei allen Spielen im EAL-Pokal 

        erfolgt eine Kostenteilung aller anfallenden Posten, je zur Hälfte.

 

§  9. Spielregeln

 

    a) Die Spiele unterliegen den offiziellen Regeln des DEB. Die 

        jeweils zu einem Spiel angetretenen Teams können jedoch vor 

        Ort mit dem SR entscheiden, ob z.B. alle die letzten Jahre neu eingeführten 

        Regeln des Verbandes tatsächlich angewandt werden. Die letzte 

        Entscheidung trifft jedoch immer der (die) Schiedsrichter vor Ort. Alles 

        weitere regelt die Satzung der Eishockey-Allgäuliga (siehe auch:

        www.eishockey-allgaeuliga.de - Menüpunkt "Spielordnung"). Das

        Hybrid-Icing (neu zur Saison 2014/2015) sowie die Regeländerungen 

        2021/2022 werden nicht angewandt.


    b) Alle Feldspieler sollten einen Augen- oder Gesichtsschutz

        (z.B. auch Zahnschutz) benutzen..

        Erlaubt sind Gitter, Halbvisier- und Vollvisierkunstoffglas.

        Wer ohne Augen-, Gesichts- o. Zahnschutz an den Spielen

        teilnimmt, tut dies auf eigene Gefahr, ohne jede Art von

        rechtlichem Versicherungsschutz durch die Eishockey-

        Hobbyrunde Allgäuliga, dem Ligenkoordinator oder dem

        begleiteten Unterstützungsverein der Hobbyrunde!

        Feldspieler unter 18 Jahren müssen ständig einen 

        Vollgesichtsschutz tragen und dürfen ohne diesen von den

        Teamverantwortlichen und den Schiedsrichtern nicht aufs Eis

        gelassen werden. Alle Torhüter dürfen nur mit kompletter

        Torhüterausrüstung lt. DEB-Regel sich aufs Eis begeben oder

        von den Teamverantwortlichen und den Schiedsrichtern aufs

        Eis gelassen werden. Feldspieler/Torhüter unter 18 Jahren

        brauchen eine schriftliche Einverständniserklärung

        (formlos) von ihren Erziehungsberechtigten, sowie ein

        ärztliches Attest, das die Teilnahme erlaubt.

 

§ 10. Spielzeit

 

     a) Die Spieldauer beträgt in den Stadien ohne Spieluhr (z.B.

         Kempten, Memmingen im Normalfall 3 x 25 Minuten

         fortlaufend ohne Unterbrechung. Die Drittelpausen sollten 5

         Minuten nicht überschreiten und sind den Erfordernissen der

         Regelspieldauer anzupassen, d.h. sie sind kürzer zuhalten,

         wenn ein Drittel sonst weniger als 25 Minuten dauern würde.

         Sollte das Schlussdrittel aber trotzdem weniger als 25

         Minuten - mindestens aber 20 Minuten dauern, haben die

         Mannschaften dies zu akzeptieren.

         Trägt eine Mannschaft allerdings schuldhaft dazu bei, dass

         die Spielzeit des Schlussdrittels nicht mindestens 20 Minuten

         dauern kann, gilt dies als Regelverstoß (§15.a). Eine kürzere

         Spieldauer als die oben genannte, gilt nur dann als regelrecht,

         wenn beide Mannschaften ausdrücklich damit einverstanden

         sind (Vermerk auf einem Zusatzspielbericht).

 

    b) Die Strafzeiten werden nicht gestoppt, sondern auf die

         fortlaufende Spielzeit angerechnet. Die Strafzeit läuft ab dem

         Zeitpunkt, an dem der Schiedsrichter den Puck wieder

         einwirft.

 

    c) Besonderheiten bei Spielen in Kaufbeuren, sowie bei

        Heimspielen der Elbsee Haie Aitrang in Kempten:

        Die Spielzeit beträgt:

        2 x 20 Min. (1. + 2. Drittel), sowie 1 x 15 Min. (drittes

        Drittel). Die Spielzeit und die Strafzeiten werden gestoppt.

        Zwischen dem 1. und 2. Drittel wird das Eis noch einmal neu

        gemacht.


§ 11. EAL – Pokalwettbewerb


     a) Teilnehmende Spieler wie an der Punkterunde. Gleiches gilt

          für den Einsatz von Kontingentspielern (max. 3, wobei

          zumindest ein Akteur über 40 Jahre alt sein muss).

     b) Bei Unentschieden am Ende eines Spiels erfolgt sofortiges

         Penaltyschießen.

     c) Tritt ein Team zu einem Match nicht an, kommt das andere

         Team der Spielpaarung kampflos weiter.

      

§ 12. Schiedsrichter

 

     a) Bei den Spielen ist jeweils nur die Heimmannschaft zur

         Stellung eines Schiedsrichters verpflichtet. Es kann von jeder

         Gastmannschaft ein Schiedsrichter zusätzlich gestellt werden.

         Kommt eine Heimmannschaft obiger Verpflichtung nicht

         nach und lehnt die Gastmannschaft das Bereitstellen eines

         Schiedsrichters ihrerseits ab, so gilt dies als Regelverstoß der

         Heimmannschaft und wird gemäß § 15.a geahndet.

         Der Schiedsrichter (oder der vorhandene Bankdienst) im

         entsprechenden Eisstadion hat eventuelle außergewöhnliche

         Ereignisse wie z.B. Matchstrafen, Spielabbruch usw. auf dem

         Spielbericht zu vermerken. Zur Kontrolle der

         Spielberechtigung eines jeden einzelnen Spielers sind die

         Schiedsrichter und Spielführer vor oder direkt nach dem Spiel

         vor Ort befugt.

         Nach eigenem Ermessen kann das Fehlen eines

         Spielberechtigungsnachweises dem Ligenleiter gemeldet

         werden, u.a. als einzureichender Protest (siehe § 4 und

         § 16.b).

         Schiedsrichterentscheidungen sind Tatsachenentscheidungen

         und als solche nicht anfechtbar. Alle in einem Spiel

         eingesetzten Schiedsrichter sind gleichberechtigt. Der erste

         abgegebene Pfiff ist gültig und die damit verbundene

         Entscheidung maßgebend.

 

     b) Falls es Finalspiele am Ende einer Saison gibt, so sucht der

         Ligenkoordinator nach Absprache mit den Teamvertretern, die

         dann ggf. offiziellen SR.


§ 13. Spieltermine, Ausfälle, Absagen und Nichteinhaltung

 

     a) Die Spieltermine (mit Spielzeit- u. ort) werden grundsätzlich 

         vor der Saison, anlässlich einer Termintagung (ca. Mitte 

         September) festgelegt. Nach den Weihnachtsferien erfolgt 

         dann die zweite Termintagung für die restlichen

         Begegnungen.

         Sollte es Endspiele geben, so werden Diese, zwischen den 

         direkt betroffenen Teams selbst vereinbart und nur noch dem 

         Ligenkoordinator von den jeweils beiden Clubs, bestätigt! Es 

         können trotzdem jederzeit Spiele auch außerhalb der beiden 

         Tagungen vereinbart, verlegt oder geändert werden, hierzu ist  

         jedoch das schriftliche Einverständnis beider, jeweils 

         betroffener Teams, nötig.

         Der Spielort muss vom Gästeverein akzeptiert werden.

         Beide Teams teilen dem Ligenkoordinator per E-Mail etc.

         die Korrektheit dieser Spieltermine mit.

 

     b) Es gibt keine geduldeten Spielabsagen oder Spielverlegungen 

         (außer Entzug der Eiszeit durch den Hallenbetreiber - mit 

         Nachweis)! Plötzlich aufgeführte Krankheiten oder private

         Unabkömmlichkeit von mehreren Spielern und dadurch 

         entstehender Spielermangel, werden nicht akzeptiert. 

         Finanzielle Folgen (§ 15.d) oder Regelverstoßwertungen, 

         siehe unter § 15.a. Einzige Ausnahme: Beide Teams 

         stimmen einer Spielverlegung schriftlich zu!

 

     c) Erscheint eine Mannschaft mehr als 10 Min. nach dem 

         angesetzten Spielbeginn auf dem Eis, ist ein reguläres Spiel 

         nicht mehr gewährleistet (§ 10.a/c), in diesem Fall ist das 

         Spiel nach § 15.a zu werten. Das Gleiche gilt, wenn eine 

         Mannschaft zu diesem Zeitpunkt nicht spielfähig ist, d.h.

         wenn nicht wenigstens 1 Torwart und 5 Feldspieler auf dem

         Eis stehen.

 

     d) Sagt ein Club ein vereinbartes Spiel ohne dass der 

         Spielpartner schriftlich zustimmt ab oder erscheint einfach 

         nicht zum Termin, erfolgt in jedem Fall eine Spielwertung

         nach § 15.a. Erfolgt die Spielabsage in weniger als 3 Tagen

         vor  dem Spieltag, wird vom verschuldeten Team die 

         Sicherheitsleistung (§ 6) einbehalten (derzeit ausgesetzt), bzw.

         muss das Team das zuvor für den Spielausfall verantwortlich

         war, die gesamten Kosten (Eis, Bankdienst, SR) des 

         ausfallenden Matches tragen.

         Sollte der Spielpartner einer Neuansetzung des Termins

         zustimmen, so muss das Team das zuvor für den Spielausfall

         verantwortlich war, die gesamten Kosten (Eis, Bankdienst,

         SR) des Wiederansetzungsmatches tragen und die neue Eiszeit

         beim  zuständigen Eisbetreiber auch in eigenem Namen

         anmieten! 

         Neuvereinbarungen, Änderungen und Absagen von 

         Spielterminen sind dem Ligenkoordinator von den jeweils 

         betreffenden Teams, sofort per E-Mail etc., mitzuteilen!



§ 14. Regelverstöße

 

         Als Regelverstoß gilt, wenn ein Spieler oder eine Mannschaft 

         die in dieser Satzung aufgestellten Regeln verletzen, einen 

         Spielabbruch herbeiführt oder die Durchführung eines 

         regulären Spieles verhindert oder unmöglich macht. Dazu 

         gehören u.a. das Nichtstellen eines Schriftführers, eines 

         Schiedsrichters, Einsatz eines nichtspielberechtigten Spielers 

         oder Tätlichkeiten gegenüber Schiedsrichtern. Für die 

         Einhaltung der sofort in Kraft tretenden Sperren sind die 

         jeweiligen Vereinsvertreter selbstständig verantwortlich!


§ 15. Wertung von Regelverstößen

 

     a) Wertung eines Spieles mit 0:2 Punkten und 0: 5 Toren gegen 

         die Mannschaft die gegen die § 2, 3, 4, 5, 8.a, 10.a, 12 

         verstößt oder einen gesperrten oder nicht spielberechtigten 

         Spieler einsetzt.

 

     b) Ausschluss eines Spielers oder einer gesamten Mannschaft 

         aus der Punkterunde im Falle eines schweren Regelverstoßes, 

         insbesondere bei Tätlichkeit gegen einen Schiedsrichter.

         Über einen Ausschluss entscheidet das Schiedsgericht

         (§ 16 a/b) der Allgäuliga!


§ 16. Organe

 

         Spielausschuss

         Der Spielausschuss setzt sich aus je einem Vertreter aller 

         teilnehmenden Mannschaften zusammen.

         Diese Vertreter sind als sachkompetente Personen von den 

         Mitgliederversammlungen ihrer Vereine zu bestimmen. In der 

         Regel sollten es die Verantwortlichen ihres Vereins sein.

         Der Spielausschuss trifft sich zumindest einmal vor der 

         Saison, u.a. zur Termintagung. Dabei muss auch die Satzung 

         der Allgäuliga in jedem Punkt vom Spielausschuss genehmigt 

         werden. Der Spielausschuss wird außerdem zur Klärung 

         offenstehender Fragen zu unbestimmten Zeiten von dem 

         Ligenkoordinator einberufen. Der Spielausschuss hat über 

         anstehende Fragen und Anträge zu diskutieren und per 

         Mehrheitsbeschluss zu entscheiden. Sind Anträge durch 

         Wahlmehrheiten einmal entschieden, sind diese im

         Nachhinein nicht mehr anfechtbar.


         Der Spielausschuss ist beschlussfähig, wenn

         mindestens 3/4 der Vereinsvertreter

         (= 10 Vertreter) anwesend sind.

 

         Schiedsgericht

 

     a) Das Schiedsgericht ist für die notwendigen Entscheidungen 

         unter der laufenden Saison zuständig. Das Schiedsgericht 

         besteht aus 5 Personen, die sich aufgliedern in den 

         Ligenkoordinator, und jeweils vier Vertretern der 14

         teilnehmenden Teams. Diese Personen werden durch den 

         Spielausschuss vor der Saison gewählt. Das Schiedsgericht 

         entscheidet mit einfacher Mehrheit.

 

     b) Das Schiedsgericht wird vom Ligenkoordinator

          einberufen, bei:

 

         - schriftlichen Beschwerden oder Proteste von den Vereinen

         - Regelverstößen

         - Spieldauerdisziplinarstrafen

         - Tätlichkeiten gegen SR oder Offizielle

         - Nichtzahlung von Strafgeldern (§ 12.b-e)

 

     c) Das Schiedsgericht für die Saison 2023/24 setzt sich aus 

         folgenden Personen zusammen:

       

         Probleme in Allgäuliga II.

         - 2 Vertreter aus Allgäuliga I. (Gabriel Wahl, Dennis Proksch)

            und dem Ligenkoordinator.

       

         Probleme in Allgäuliga I.

         - 2 Vertreter aus Allgäuliga II. (Rainer Scholz, Winne Maier)

            und dem Ligenkoordinator


         Der Ligenkoordinator ist auf eigenem Wunsch nur dann 

         stimmberechtigt, wenn sich die beiden gewählten Personen in 

         ihrem Urteil nicht einig sind und eine 3. Stimme von Nöten

         ist, sowie wenn er selbst, oder sein Team am Problem nicht 

         beteiligt sind!

 

§ 17. Strafen

 

         Spieldauerdisziplinarstrafe = 1 Spiel Regelsperre

         (auf Antrag des/der SR oder eines Clubs, kann die Höhe der 

         SD oder MS-Strafe durch das Schiedsgericht, auch erhöht

         werden). Bei Tätlichkeiten gegen SR oder Offizielle

         entscheidet zwingend das Spielgericht!

         Spieldauerdisziplinarstrafen mit mehr als 1 Spiel Sperre werden in die neue 

         Saison mitgenommen, Spieldauerdisziplinarstrafen mit Regelsperre enden 

         zum Saisonende!


         Die jeweiligen Heimmannschaften müssen dabei den

         Spielberichtsbogen (ggf. auch Zusatzspielberichtsbogen)

         schnellstmöglichst nach Spielschluss per Fax, E-Mail oder

         Whats'sApp an den Ligenkoordinator schicken, damit

         dieser seiner Statistikaufgabe nachkommen kann, bzw.

         vorläufige Spielersperren rechtzeitig ausgesprochen werden

         können.

         Treffen die Spielberichtsbögen nicht innerhalb einer Woche

         beim Ligenkoordinator ein, kann die betroffene

         Heimmannschaft mit einer Geldstrafe von 25,- Euro durch den

         Ligenkoordinator, belegt werden. Der Ligenkoordinator kann

         zu jeder Zeit einen Spielbericht/Zusatzspielbericht auch per

         Post anfordern!

 


§ 18. Ausrichter

 

         Als Ausrichter der Allgäuliga gilt die Gesamtheit aller    

         teilnehmenden Mannschaften, vertreten durch ihre jeweiligen 

         Vereinsverantwortlichen. Ausübende Personen, wie z.B. der

         Ligenkoordinator, sind nur Gehilfen dieser Gesamtheit.

 

§ 19. Haftung

 

         Alle ausübenden Organe werden ausdrücklich von jeglicher 

         Haftung gegenüber lebenden- oder juristischen Personen, 

         Firmen, Verbänden, Versicherungen oder Gerichten usw., 

         befreit. Zu diesem Zweck wird jedem Club ein Formblatt zur 

         Unterschrift vorgelegt, in dem jeder Vereinsvertreter den 

         Haftungsausschluss bestätigt. Die Unterschrift ist 

         Voraussetzung für die Teilnahme an der Allgäuliga.

 

§ 20. Satzung

 

         Die Anerkennung der Spielordnung ist Voraussetzung für die 

         Teilnahme der Teams am Spielbetrieb.

 

 

§ 21. Sanitätsdienst

 

         Die Hobbyrunde stellt bei den Spielen keinen Sanitätsdienst.   

         Die beteiligten Teams kümmern sich selbst um einen 

         Sanitäter oder Sanitätsdienst, der bei den Spielen anwesend 

         ist. Alle Spieler begeben sich auf eigene Gefahr aufs Eis, um 

         an den Spielen (auch ohne anwesenden Sanitätsdienst), 

         mitzuwirken!

 

§ 22. Rundenstart ist jedes Jahr Anfang Oktober! Teilnehmende

         Teams je Saison müssen bis zur September-Termintagung dem

         Ligenkoordinator gemeldet werden.

         Im Interesse einer reibungslosen Durchführung unserer Liga,

         bitten wir alle Spieler und Club-Offizielle um sportliches

         Verhalten und wünschen Allen einen erfolgreichen Verlauf

         dieser Runde!


Charly Spiegl

Ligenkoordinator EAL