Spielordnung 2008/2009
1. Die heuer zuerst einmal für ein
Jahr auf Probe angelegte Hobbyrunde, nennt sich
Eishockey-Allgäuliga, bei der die Pokale
und Urkunden der Sparkassen Allgäu und
Kaufbeuren, die als Hauptsponsor und Pokalnamensgeber
wirken, zu gewinnen sind. Als
Spielleiter (nicht Veranstalter) fungiert alleinverantwortlich
Charly Spiegl, der auch für die
Statistik dieser Runde, zuständig ist. Am Ende einer jeden Saison führt
der
Unterstützungsverein der Allgäuliga mit dem Spielleiter eine Abschlussveranstaltung (mit
Tombola) durch. Der jeweilige Ort wird dabei von den Teamvertretern festgelegt. Jedes
Team erhält
dabei einen Pokal und eine Urkunde. Zusätzlich wird ein Fair-Play-Pokal,
Pokale für den Besten der
Torjäger, Scorer, Assistenten, Verteidiger und Torhüter, gestiftet.
Jede Mannschaft erhält zusätzlich
die komplette Statistik dieser Runde.
2. Die Spielorte der Hobbyrunde sind
die Eisstadien von Kempten, Memmingen, Pfronten
und Kaufbeuren, Bad Wörishofen, usw. - je nach Besetzung der Runde.
3. Jeder gemeldete Spieler der
Hobbyrunde, bzw. jedes teilnehmende Team, kümmert sich
selbst um den Versicherungsschutz seiner
Spieler, bzw. spielen bei fehlendem
Versicherungsschutz, auf deren "eigenes Risiko". Der Leiter
(Organisator) der Allgäuliga,
ist hiermit rechtlich von jeglichen Haftungsfällen entbunden!
4. Es gibt keinen (auch rechtlich
gesehenen) Veranstalter für die Spiele oder die
Hobbyrunde! Alle Hobbyspieler nehmen an den
durch die jeweiligen Hobbyclub-Vertreter
frei vereinbarten Hobbypokalspielen auf eigenes
Risiko teil. Alle diese Begegnungen sind
das Privatvergnügen der teilnehmenden Spieler, die sich
lose zu Hobbyclubs
zusammengeschlossen haben oder Teile eines Gesamtvereins, darstellen. Wer
daran
durch sein Mitwirken jeglicher Art (z.B. Spieler, Betreuer, Trainer, Sanitäter) teilnimmt,
entscheidet "Jeder" selbst. Der Hobbyrundenleiter ist nur
Koordinator der Spiele (Termine,
Eiszeiten) - "kein Veranstalter also im rechtlichen Sinn" etc.
Die Sponsoren Sparkasse Allgäu
und Kaufbeuren, sowie der Unterstützungsverein, sind
ebenfalls keine Veranstalter der Spiele oder Runde!
5. Rundenstart ist jedes Jahr Anfang
Oktober! Teilnehmende
Spieler und Teams bitte jede
Saison bis zur Termintagung. dem Ligenleiter melden. Pässe für neue Spieler (z.B. bei
Vereinswechsel usw.) dem Ligenleiter zum Ändern oder Komplettieren geben.
6. Im Interesse einer reibungslosen
Durchführung des Turniers, bitten wir alle Spieler und
Cluboffizielle um sportliches Verhalten und
wünschen Allen einen erfolgreichen Verlauf
dieser Runde!
Teilnahmeberechtigt sind alle Clubs, die vom Spielausschuss (§ 16) an der konstituierenden
Sitzung vor der Saison zugelassen werden und die Turnierkosten vor Saisonstart bezahlt haben.
§ 2. Spieler
Folgende Spieler sind nicht teilnahmeberechtigt:
- Spieler, die in einer der folgenden Ligen aktiv waren oder sind:
- DEL + 2. Bundesliga (2. Liga)
- Oberliga Süd + Nord- Regionalliga Süd + Nord (früher)
- Bayernliga (u.a. BL-Ligen)
- Junioren (BL, Bayernliga etc. u. Endjahrgang DNL)
oder einer vergleichbaren ausländischen Liga
a: Spielberechtigt ist damit jeder Spieler, der nicht länger als bei der Jugend, einen
DEB-Pass oder einen Pass eines vergleichbaren
Verbandes hatte. Schüler oder
Jugend-Spieler bei denen ein aktueller Pass beim DEB, BEV oder eines
vergleichbaren
Verbandes vorliegt, sind nicht spielberechtigt.
b: Jedem Verein der Allgäu-Liga
steht es offen, maximal drei frühere Liga-Spieler
(Kontingentspieler) zu melden, die höchstens in der
Landesliga beim BEV oder eines
anderen vergleichbaren Landesverbandes mit einem
Spielerpass, gespielt hatten.
Zu jedem Spiel dürfen zwei Kontingentspieler jeglichen
Alters eingesetzt werden, sowie
ein Dritter, der zum Zeitpunkt eines Matches, mindestens 40 Jahre alt
sein muss.
Kaufbeurer Clubs siehe unter c).
c: Den Vereinen Hubertus Apfeltrang
und Taxi Pepe Drivers Kaufbeuren wird ab dieser
Saison die Teilnahme mit ihrem letztjährigen Kader aus der Kaufbeurer Eishockey-
Hobbyrunde
gestattet (max. 5 Kontigentspieler). Beide Clubs dürfen aber ab
sofort und
zukünftig, keinerlei Kontingentspieler nachmelden oder austauschen!
d: Sollte ein Spieler aus der
Allgäu-Liga (o. Kaufbeurer Runde), für eine Saison in eine
offizielle Landes- o. Bezirksliga (o.
ähnliche Liga) wechseln, so kann er in die Allgäu-Liga
zum nächstmöglichen Nachmeldetermin
zurückkommen. Er wird danach auch nicht als
Kontingentspieler geführt, außer er war schon
vor seinem Wechsel ein
Kontingentspieler.
§ 3. Spielerkadermeldung
a: Die
beteiligten Teams legen vor ihrem 1. Saisonspiel, dem Spielleiter
eine namentliche
Liste ihrer Spieler, mit Name, Vorname,
Geburtstag, Wohnort, und ständige
Rückennummer, vor. Die in den Mannschaftsaufstellungen
angeführten Spielernummern,
sollten über die ganze Saison gleich
bleiben. Die Auswertungen für die
Statistik, wird
nsonsten erheblich erschwert. Des weiteren müssen
die Listen Angaben über die
Trikotfarben und den Ansprechpartner enthalten.
b. Ein Vereinswechsel innerhalb
dieser Hobbyrunde (unter der laufenden Saison) ist
unzulässig, sobald ein Spieler auf einem
Spielberichtsbogen einer Mannschaft, bei
einem Ligaspiel, eingetragen war.
c: Spielernachmeldungen müssen
schriftlich beim jeweiligen Ligaleiter, spätestens zum
Termin der 2. Termintagung, eingegangen
sein. Nachgemeldete Spieler sind erst
spielberechtigt, wenn dem jeweiligen Ligaleiter ein
schriftlicher Antrag und ein Passbild
des neuen Spielers vorliegt.
Der früheste Spieleinsatz eines
nachgemeldeten Akteurs, ist
der Tag nach der 2. Termintagung.
§ 4. Nachweis der Spielberechtigung
Jeder Spieler, dessen Spielberechtigung vom Ligaleiter bestätigt worden ist, erhält einen Spielerpass (mit Spielerangaben, aktuellem Lichtbild und Vereinsangabe), mit diesem der Spieler spielberechtigt ist. Dieser Pass (Allgäuligaformular wie bisher) gilt als Nachweis der Spielberechtigung und kann vor oder nach dem Spiel, aber auch während der (Drittel-)Pausen vom gegnerischen Spielführer o. Schiedsrichter, zur Vorlage verlangt werden. Kann ein Spieler o. dessen Verein, diesem Verlangen nicht nachkommen, gilt dies als Regelverstoß und kann gemäß § 15.a geahndet werden, falls er sich auch nicht mit einem Ersatzdokument ausweisen kann (Führerschein o. Personalausweis).
§ 5. Widerruf einer Spielgenehmigung
Hat der Ligenleiter einem Spieler
die Spielgenehmigung im guten Glauben erteilt, das der Spieler alle erforderlichen Voraussetzungen
erfüllt, kann er zur jeder Zeit diesem Spieler die Spielgenehmigung
in klaren Fällen wieder entziehen.
In Streitfällen entscheidet das Schiedsgericht.
Hat eine Mannschaft diesen Spieler an Punktspielen eingesetzt, so sind alle Spiele an denen dieser Spieler teilgenommen hat, nach § 15.a zu werten. Verantwortlich für korrekte Angaben über einen Spieler, ist in erster Linie der Vorstand des jeweiligen Vereins, sowie der Spieler selbst.
§ 6. Turnierkosten
Die Turnierkosten werden von den teilnehmenden Mannschaften zu gleichen Teilen getragen. Jede Mannschaft hat vor Beginn der Runde den Grundbeitrag zu entrichten, der vor jeder Saison vom Spielausschuss beschlossen wird. Hiervon werden vom Ligenkoordinator die Kosten für die Abschlussfeier (Pokale etc.) und Verwaltungskosten bestritten. Sollte sich eine Mannschaft entweder aufgrund eigener Entscheidung oder durch Ausschluss von Seiten des Spielausschusses, während der Saison aus dem Spielbetrieb ausscheiden, werden die Turnierkosten weder anteilig noch vollständig zurückbezahlt! Die Turnierkosten betragen pro Saison 250 Euro und sind vor Beginn des ersten Spiels einer Mannschaft auf das Konto des Unterstützungsvereins der Eishockey-Hobbyrunde KF zu überweisen.
§ 7. Spielmodus
a: Vorrunde:
Die Liga wird in zwei Gruppen,
mit je einem Kaufbeurer Team als "Brückenkopf" geteilt.
Daraus entstehen dann jeweils eine 7-er-
und eine 6-er Vorrundengruppe. In den
Gruppen ermitteln die beteiligten Teams in jeweils
einem Hin- und Rückspiel die
Teilnehmer für die End-, bzw. Platzierungsrunde. Die jeweiligen
Vorrundengruppenplätze
1-3 qualifizieren sich dabei für die Endrunde, während die jeweiligen
Vorrundengruppenplätze 4-6, bzw. 7, die Teilnehmer für die Platzierungsrunde stellen.
Wertung am Ende der Vorrunde (Plätze 1-3):
Dabei werden je nach
Vorrundenplatz, 6 Bonuspunkte für die Ersten, 4 Punkte für die
Zweiten und 2 Punkte für die
Drittplatzierten, mitgenommen. In der 7-er Gruppe werden
bei den drei
qualifizierten Endrundenteams, jeweils die
Wertungen der Spiele gegen den
am Ende Tabellenletzten, gestrichen.
Wertung am Ende der Vorrunde (Plätze 4-7):
Dabei werden je nach
Vorrundenplatz, 6 Bonuspunkte für die Vierten, 4 Punkte für die
Fünften und 2 Punkte für die
Sechstplatzierten, mitgenommen. In der 7-er Gruppe
bekommt der Siebtplazierte keine Bonuspunkte.
b: Endrunde:
Die qualifizierten Teams treffen
unter Mitnahme ihrer Bonuspunkte, in jeweils einem Hin-
und Rückspiel aufeinander. Der
Sieger und die nachfolgenden Platzierungen werden
mittels einer Endtabelle festgestellt.
c: Platzierungsrunde:
Die qualifizierten Teams treffen
unter Mitnahme ihrer Bonuspunkte, in jeweils einem Hin-
und Rückspiel aufeinander. Die
Platzierungen werden mittels einer Endtabelle
festgestellt.
d: Vorrundentabelle/Endtabelle:
Die Spiele werden im Zweipunktsystem gewertet (also 2:0, 0:2 oder 1:1- Punkte).
Sind in der jeweiligen Endtabelle zwei Teams punktgleich, so zählt der "bessere direkte
Vergleich"! Sind in der jeweiligen Endtabelle drei oder mehr Teams
punktgleich, so wird
(nur) unter den
punktgleichen Teams eine "eigene, fiktive Tabelle" erstellt.
Falls in dieser
"fiktiven Tabelle"
dann drei oder mehrere Teams punktgleich sein sollten, entscheidet
das "bessere Torverhältnis". Falls dieses ebenfalls gleich sein sollte,
entscheiden die
"mehr erzielten, eigenen Tore".
Falls auch diese Zahl gleich sein sollte, entscheidet der
Koordinator "per Los"!
§ 8. Spielabläufe
a: Die Heimmannschaft ist auch zur
Stellung eines Schriftführers verpflichtet. Dieser hat die
Aufgabe, die Spielberichtsbogen mit den
Angaben hinsichtlich Toren, Beihilfen und
Strafzeiten zu versehen, sowie den Schiedsrichter bei der
Überwachung von Strafzeiten
zu unterstützen. Ferner hat er sämtliche Vorfälle, die der
Schiedsrichter einer offiziellen
Meldung für nötig erachtet, in
einen Zusatzspielberichtsbogen
einzutragen. Beide Teams
tragen ihre Aufstellung selbstständig vor Spielbeginn in den
Spielberichtsbogen ein.
Reklamationen aller Art sind schriftlich,
unter Angabe der Gründe, auf einem
Zusatzspielberichtsbogen, dem Ligenkoordinator einzureichen. Dieser wird
dann für die weitere Behandlung
entscheiden. Läuft ein Spiel unter Protest, so ist dies
dem Schiedsrichter vor Beginn der
Partie mitzuteilen und von diesem auf dem
Zusatzspielberichtsbogen zu vermerken. Die
Spielberichtsbögen sind von den
Schiedsrichtern sowie den
Spielführern nach dem Spiel zu kontrollieren und
abzuzeichnen. Gleiches gilt für die Zusatzspielberichtsbögen, wobei hier die
Unterschriften der Spielpartner nur die "Kenntnisnahme" (keine Schuldanerkennung etc.),
der Meldung betreffen!
b: Besonderheit bei Spielen in
Kaufbeuren: Der Stadionbankdienst übernimmt alle
anfallenden schriftlichen Aufgaben. Die
Gastmannschaft übergibt vor dem Spiel lediglich
einen Zettel mit der Aufstellung und unterschreibt
zusammen mit dem/den SR/n) nach
Spielschluss die Spielberichtsbögen.
c: Bei sämtlichen Spielen ist immer die Heimmannschaft dafür verantwortlich, dass
genügend Pucks beim Warmschiessen vorhanden sind.
d: Die im Spielplan ausgedruckten
Trikotfarben müssen für die jeweiligen Spiele verwendet
werden. Hat ein Team das vorgegebene
Trikot bei einem Spiel nicht dabei und dadurch
mit dem anderen Team vor Spielbeginn die gleiche
Trikotfarbe zur Hand, so ist immer die
Heimmannschaft dafür zuständig, sich Ausweichtrikots zu besorgen.
e: Die Kosten für die Eismiete, SR
und ggf. Bankdienst werden bei den Spielen von der
jeweiligen Heimmannschaft getragen. Bei
Endspielen erfolgt Kostenteilung aller
anfallenden Posten, je zur Hälfte.
a: Die Spiele unterliegen den offiziellen Regeln des DEB.
Alles weitere regelt die Satzung der Eishockey Allgäuliga (siehe auch:
www.eishockey-allgaeuliga.de - Menüpunkt "Satzung").
b: Alle Feldspieler sollen einen Augen- oder Gesichtsschutz (z.B. Zahnschutz) benutzen..
Erlaubt sind Gitter, Halbvisier-
und Vollvisierkunstoffglas. Wer ohne Augen- oder
Gesichtsschutz (z.B. Zahnschutz) an den Spielen
teilnimmt, tut dies auf eigene Gefahr,
ohne rechtlichen Versicherungsschutz durch die
Hobbyrunde Allgäuliga, deren Koordinator
oder dem Unterstützungsverein der Hobbyrunde, bzw. auch den Sponsoren der Liga!
Feldspieler unter 18 Jahren
müssen ständig einen Vollgesichtsschutz tragen und dürfen
ohne diesen von den Teamverantwortlichen und
den Schiedsrichtern nicht aufs Eis
gelassen werden. Alle Torhüter dürfen nur mit
kompletter Torhüterausrüstung lt.
DEB-Regel sich aufs Eis begeben
oder von den Teamverantwortlichen und
den
Schiedsrichtern aufs Eis gelassen werden. Spieler/Torhüter/Schiedsrichter unter 18 Jahren
brauchen eine schriftliche Einverständniserklärung (formlos) von ihren
Erziehungsberechtigten, sowie ein ärztliches Attest, das die Teilnahme erlaubt.
§ 10. Spielzeit
a: Die Spieldauer beträgt in den
Stadien Kempten, Pfronten u. Memmingen im Normalfall 3 x
25 Minuten fortlaufend ohne
Unterbrechung. Die Drittelpausen sollten 5 Minuten nicht
überschreiten und sind den Erfordernissen der
Regelspieldauer anzupassen, d.h. sie sind
kürzer zuhalten, wen ein Drittel sonst weniger als 25
Minuten dauern würde. Sollte das
Schlussdrittel aber trotzdem
weniger als 25 Minuten - mindestens aber
20 Minuten dauern,
haben die Mannschaften dies zu akzeptieren. Trägt eine Mannschaft
allerdings schuldhaft
dazu bei, dass die Spielzeit des
Schlussdrittels nicht mindestens 20 Minuten dauern
kann,
gilt dies als Regelverstoß (§15.a). Eine kürzere Spieldauer
als die oben genannte, gilt nur
dann
als regelrecht, wenn beide Mannschaften ausdrücklich damit einverstanden sind.
(Vermerk auf einem Zusatzspielbericht).
b: Die Strafzeiten werden nicht
gestoppt, sondern auf die fortlaufende Spielzeit angerechnet.
Die Strafzeit läuft ab dem Zeitpunkt, an dem der Schiedsrichter den Puck wieder einwirft.
c: Besonderheit bei Spielen in Kaufbeuren: Die Spielzeit beträgt: 1 x 20 Min. (1. Drittel), sowie
2 x 15 Min.
(weitere Drittel). Die Spielzeit und die Strafzeiten werden gestoppt.
Zwischen
dem 1. und 2. Drittel
wird das Eis noch einmal neu gemacht. Als SR fungieren
grundsätzlich zweigelernte Kräfte.
§ 11. Schiedsrichter
a: Bei den Spielen ist jeweils nur die Heimmannschaft zur Stellung eines Schiedsrichters
verpflichtet. Es kann von jeder
Gastmannschaft ein Schiedsrichter zusätzlich gestellt
werden. Kommt eine Heimmannschaft obiger
Verpflichtung nicht nach und lehnt die
Gastmannschaft das Bereitstellen eines
Schiedsrichters ihrerseits ab, so gilt dies als
Regelverstoß der Heimmannschaft und wird gemäß § 15.a geahndet.
Der Schiedsrichter (in
Kaufbeuren der Bankdienst) hat eventuelle außergewöhnliche
Ereignisse wie z.B. Matchstrafen, Spielabbruch
usw. auf dem Spielbericht zu vermerken.
Zur Kontrolle der Spielerpässe sind die
Schiedsrichter und Spielführer vor oder nach dem
Spiel befugt. Nach
eigenem Ermessen kann das Fehlen eines
Spielerpasses dem
jeweiligen Ligenleiter gemeldet werden, u.a. als einzureichender Protest (siehe §
4 und §
16.b). Schiedsrichterentscheidungen sind Tatsachenentscheidungen und als
solche nicht
anfechtbar. Alle in einem Spiel eingesetzten Schiedsrichter sind
gleichberechtigt. Der erste
abgegebene Pfiff ist gültig und die damit verbundene Entscheidung maßgebend.
b: Falls es Finalspiele am Ende
einer Saison gibt, so teilt der Ligenleiter nach Absprache mit
den Teamvertretern die Teams ein, die SR stellen müssen.
§ 12. Spieltermine, Ausfälle, Absagen und Nichteinhaltung
a: Die Spieltermine (mit Spielzeit-
u. ort) werden grundsätzlich vor der Saison, anlässlich
einer Termintagung (ca. Mitte
September) festgelegt. Nach den Weihnachtsferien erfolgt
dann die
zweite Termintagung für die restlichen
Begegnungen. Sollte es Endspiele geben,
so werden Diese, zwischen den direkt betroffenen Teams
selbst vereinbart und nur noch
dem Ligenkoordinator von den jeweils beiden Clubs, bestätigt! Es können trotzdem
jederzeit
Spiele auch außerhalb der beiden Tagungen vereinbart, verlegt oder geändert
werden, hierzu ist jedoch das schriftliche Einverständnis beider, jeweils betroffener Teams,
nötig. Der Spielort muss vom Gästeverein akzeptiert werden. Beide Teams teilen dem
Ligenkoordinator per E-Mail etc. die Korrektheit dieser Spieltermine mit.
b: Es gibt keine geduldeten
Spielabsagen oder Spielverlegungen (außer Entzug der Eiszeit
durch den Hallenbetreiber - mit Nachweis)! Plötzlich aufgeführte Krankheiten oder private
Unabkömmlichkeit von mehreren
Spielern und dadurch entstehender Spielermangel,
werden nicht akzeptiert. Finanzielle Folgen
(§ 15.d) oder Regelverstoßwertungen, siehe
unter § 15.a. Einzigste Ausnahme: Beide Teams
stimmen einer Spielverlegung schriftlich
zu!
c: Erscheint eine Mannschaft mehr
als 10 Min. nach dem angesetzten Spielbeginn auf dem
Eis, ist ein reguläres Spiel nicht
mehr gewährleistet (§ 10.a/c), in diesem Fall ist das Spiel
nach §
15.a zu werten. Das Gleiche gilt,
wenn eine Mannschaft zu diesem Zeitpunkt nicht
spielfähig ist, d.h. wenn nicht wenigstens 1 Torwart und 5 Feldspieler auf dem Eis stehen.
d: Sagt ein Club ein vereinbartes Spiel ohne dass der Spielpartner schriftlich zustimmt ab
oder erscheint einfach nicht zum
Termin, erfolgt in jedem Fall eine Spielwertung nach §
15.a. Sollte der Spielpartner einer
Neuansetzung des Termins zustimmen, so muss das
Team das zuvor für den Spielausfall verantwortlich
war, die gesamten Kosten (Eis,
Bankdienst, SR) des Wideransetzungsmatches tragen
und die neue Eiszeit beim
zuständigen Eisbetreiber auch in eigenem Namen anmieten! Neuvereinbarungen,
Änderungen
und Absagen von Spielterminen sind dem Ligenkoordinator von den jeweils
betreffenden Teams, sofort per E-Mail etc., mitzuteilen!
§ 13. Ergebnismeldung der Spiele
Die Spielergebnisse werden von den beteiligten Spielpartnern so bald als möglich nach Spielschluss, online auf der Homepage der Allgäuliga bekannt gemacht. Die jeweiligen Heimmannschaften müssen dann den Spielberichtsbogen (ggf. auch Zusatzspielberichtsbogen) per Fax oder E-Mail an den Ligenkoordinator schicken, damit dieser seiner Statistikaufgabe nachkommen kann. Die Originale müssen danach auf jeden Fall noch per Post versendet werden. Treffen die Spielberichtsbögen nicht innerhalb einer Woche beim Ligenkoordinator ein, kann die betroffene Heimmannschaft mit einer Geldstrafe von 25,- Euro durch den Ligenkoordinator, belegt werden.
§ 14. Regelverstöße
Als Regelverstoß gilt, wenn ein Spieler oder eine Mannschaft die in dieser Satzung aufgestellten Regeln verletzen, einen Spielabbruch herbeiführt oder die Durchführung eines regulären Spieles verhindert oder unmöglich macht. Dazu gehören u.a. das Nichtstellen eines Schriftführers, eines Schiedsrichters, Einsatz eines nichtspielberechtigten Spielers oder Tätlichkeiten gegenüber Schiedsrichtern. Für die Einhaltung der sofort in Kraft tretenden Sperren sind die jeweiligen Vereinsvertreter selbstständig verantwortlich!
§ 15. Wertung von Regelverstößen
a: Wertung eines Spieles mit 0:2 Punkten und 0: 5 Toren gegen die Mannschaft die gegen die
§ 2, 3, 4, 5, 8.a, 10.a, 12
verstößt oder einen gesperrten oder nicht spielberechtigten Spieler
einsetzt.
b: Ausschluss eines Spielers oder
einer gesamten Mannschaft aus der Punkterunde im Falle
eines schweren Regelverstoßes,
insbesondere bei Tätlichkeit gegen einen Schiedsrichter
oder Nichtzahlung der Turnierkosten.
Über einen Ausschluss entscheidet das
Schiedsgericht (§ 16 a/b) der Allgäuliga!
§ 16. Organe
Spielausschuss
Der Spielausschuss setzt sich aus je einem Vertreter aller teilnehmenden Mannschaften zusammen.
Diese Vertreter sind als sachkompetente Personen von den Mitgliederversammlungen ihrer Vereine zu bestimmen. In der Regel sollten es die Verantwortlichen ihres Vereins sein.
Der Spielausschuss trifft sich zumindest einmal vor der Saison, u.a. zur Termintagung. Dabei muss auch die Satzung der Allgäuliga in jedem Punkt vom Spielausschuss genehmigt werden. Der Spielausschuss wird außerdem zur Klärung offenstehender Fragen zu unbestimmten Zeiten von dem Ligenleiter einberufen. Der Spielausschuss hat über anstehende Fragen und Anträge zu diskutieren und per Mehrheitsbeschluss zu entscheiden. Sind Anträge durch Wahlmehrheiten einmal entschieden, sind diese im nachhinein nicht mehr anfechtbar. Der Spielausschuss ist beschlussfähig wenn mindestens 3/4 der Vereinsvertreter (= 10 Vertreter) anwesend sind.
Schiedsgericht
a: Das Schiedsgericht ist für die
notwendigen Entscheidungen unter der laufenden Saison
zuständig. Das Schiedsgericht besteht aus
5 Personen, die sich aufgliedern in den
Ligenkoordinator, und jeweils zwei Vertretern der
Vorrundengruppen A + B. Diese Personen
werden aus den Reihen der teilnehmenden Vereine, vor der Saison gewählt.
Sollte ein
Schiedsgerichtsmitglied oder dessen Mannschaft an einem
Einberufungsgrund
beteiligt sein, so ist dieses Mitglied
vom Ligenleiter durch ein anderes Vereinsmitglied oder
wenn
betroffen, durch einen anderen Verein
(Vertreter) zu ersetzen. Das Schiedsgericht
entscheidet mit einfacher Mehrheit.
b: Das Schiedsgericht wird vom Ligenkoordinator einberufen, bei:
- schriftlichen Beschwerden oder Proteste von den Vereinen
- Regelverstößen
- Matchstrafen
- Tätlichkeiten gegen SR oder Offizielle
- Nichtzahlung der Turnierkosten § 1, 6, 8.e oder von Strafgeldern (§ 12.b-e)
c) Das Schiedsgericht für die Saison 2008/09 setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
Für die Gruppe A:
- Winni Maier (TSV Dietmannsried) - Thomas Freidl (SV 29 Kempten)
Für die Gruppe B:
- Robert Felder (EC Obergünzburg) - Rainer Scholz (EC All-Geier Kempten)
und dem Ligenleiter.
§ 17. Strafen
Spieldauerdisziplinarstrafe = 1 Spiel Sperre
Matchstrafe = 2 Spiele Sperre
(auf Antrag des/der SR oder eines Clubs, kann die Höhe der Strafe durch das Schiedsgericht, auch erhöht werden)
Bei Tätlichkeiten gegen SR oder Offizielle entscheidet zwingend das Spielgericht!
§ 18. Ausrichter
Als Ausrichter der Allgäuliga gilt die Gesamtheit aller teilnehmenden Mannschaften, vertreten durch ihre jeweiligen Vereinsverantwortlichen. Die ausübenden Organe u.a. Ligenkoordinator, sind nur Gehilfen dieser Gesamtheit.
§ 19. Haftung
Alle ausübenden Organe werden ausdrücklich von jeglicher Haftung gegenüber lebenden- oder juristischen Personen, Firmen, Verbänden, Versicherungen oder Gerichten usw., befreit. Zu diesem Zweck wird jedem Club ein Formblatt zur Unterschrift vorgelegt, in dem jeder Vereinsvertreter den Haftungsausschluss bestätigt. Die Unterschrift ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Allgäuliga.
§ 20. Satzung
Die Anerkennung der Satzung ist Voraussetzung für die Teilnahme der Teams am Spielbetrieb.
§ 21. Sanitätsdienst
Die Hobbyrunde stellt bei den Spielen keinen Sanitätsdienst. Die beteiligten Teams kümmern sich selbst um einen Sanitäter oder Sanitätsdienst, der bei den Spielen anwesend ist. Alle Spieler begeben sich auf eigene Gefahr aufs Eis, um an den Spielen (auch ohne anwesenden Sanitätsdienst), mit zu wirken!
Charly Spiegl
Ligenkoordinator/Spielleiter