Spielordnung 2012/2013

1.  Die Hobbyrunde, nennt sich Eishockey-Allgäuliga, bei der die  
     Pokale und Urkunden der Sparkassen Allgäu und Kaufbeuren,
     die als Hauptsponsor und Pokalnamensgeber wirken, zu
     gewinnen sind. Als Spielleiter (nicht Veranstalter) fungiert
     alleinverantwortlich Charly Spiegl, der auch für die Statistik
     sowie die AZ-Vorschau und Schlussberichterstattung dieser
     Runde, zuständig ist. Am Ende einer jeden Saison führt
     der Unterstützungsverein der Allgäuliga mit dem Spielleiter eine
     Abschlussveranstaltung (mit Tombola) durch. Der jeweilige Ort
     wird dabei von den Teamvertretern festgelegt. Jedes Team
     erhält dabei einen Pokal und eine Urkunde. Zusätzlich wird ein
     Fair-Play-Pokal, Pokale für den Besten der Torjäger, Scorer,
     Assistenten, Verteidiger und Torhüter, gestiftet.
     Jede Mannschaft erhält zusätzlich die komplette Statistik dieser
     Runde.


 2. Die Spielorte der Hobbyrunde sind die Eisstadien von

     Kempten, Memmingen, Kaufbeuren, Bad Wörishofen

     und Füssen, usw. - je nach Besetzung der Runde.


 3. Jeder gemeldete Spieler der Hobbyrunde, bzw. jedes

     teilnehmende Team, kümmert sich selbst um den

     Versicherungsschutz seiner Spieler, bzw. spielen bei fehlendem

     Versicherungsschutz, auf deren "eigenes Risiko". Der Leiter

     (Organisator) der Allgäuliga, ist hiermit rechtlich von jeglichen

     Haftungsfällen entbunden!


 4. Es gibt keinen (auch rechtlich gesehenen) Veranstalter für die

     Spiele oder die Hobbyrunde! Alle Hobbyspieler nehmen an den

     durch die jeweiligen Hobbyclub-Vertreter frei vereinbarten

     Hobbypokalspielen auf eigenes Risiko teil. Alle diese

     Begegnungen sind das Privatvergnügen der teilnehmenden

     Spieler, die sich lose zu Hobbyclubs zusammengeschlossen

     haben oder Teile eines Gesamtvereins, darstellen. Wer daran

     durch sein Mitwirken jeglicher Art (z.B. Spieler, Betreuer,

     Trainer, Sanitäter) teilnimmt, entscheidet "Jeder" selbst. Der

     Hobbyrundenleiter ist nur Koordinator der Spiele (Termine,

     Eiszeiten) - "kein Veranstalter also im rechtlichen Sinn"

     etc.

     Die Sponsoren Sparkasse Allgäu und Kaufbeuren, sowie der

     Unterstützungsverein, sind ebenfalls keine Veranstalter der

     Spiele oder Runde!


 5. Rundenstart ist jedes Jahr Anfang Oktober! Teilnehmende

     Spieler und Teams bitte jede Saison bis zur Termintagung. dem

     Ligenleiter melden. Pässe für neue Spieler (z.B. bei

     Vereinswechsel usw.) dem Ligenleiter zum Ändern oder

     Komplettieren geben.


 6. Im Interesse einer reibungslosen Durchführung des Turniers,

     bitten wir alle Spieler und Cluboffizielle um sportliches Verhalten

     und wünschen Allen einen erfolgreichen Verlauf dieser Runde!




§  1. Mannschaften


    a)  Teilnahmeberechtigt sind alle Clubs, die vom Spielausschuss

         (§ 16) an der konstituierenden Sitzung vor der Saison

         zugelassen werden und die Turnierkosten vor Saisonstart

         bezahlt haben.


    b)  In der Allgäuliga I. sind die Teams von Platz 1 - 6 aus der

         Endtabelle der Saison 2011/2012 gruppiert, während die

         Teams von Platz 7-14, einschließlich dem Neueinsteiger

         Sonthofen, in der Allgäuliga II., spielen!


§  2. Spieler


        Folgende Spieler sind nicht teilnahmeberechtigt:


        Spieler, die in einer der folgenden Ligen aktiv waren oder

        sind:

        - DEL + 2. Bundesliga (2. Liga)

        - Oberliga Süd + Nord- Regionalligen (auch früher)

        - Bayernliga (u.a. anderen bundeslandspezifischen Ligen)

        - Junioren (BL, Bayernliga etc. u. Endjahrgang DNL)

          oder einer vergleichbaren ausländischen Liga

  

    a) Spielberechtigt ist damit jeder Spieler, der nicht länger als bei
        der Jugend oder den ersten beiden DNL-Jahrgängen, einen

        DEB-Pass oder einen Pass eines vergleichbaren Verbandes

        hatte. Schüler oder Jugend-Spieler bei denen ein aktueller

        Pass beim DEB, BEV oder eines vergleichbaren  Verbandes

        vorliegt, sind nicht spielberechtigt. Dies gilt auch für zukünftige

        neu einsteigende Teams. Bestehende Ausnahmeregel siehe

        unter b). Sollte es eine spezielle, personenbezogene

        Ausnahmeregel für einen Spieler geben, so gilt die immer für

        eine Saison.


    b) Kontingentspielerregelung

        Hubertus Apfeltrang und Taxi Pepe Drivers Kaufbeuren

        dürfen aus ihren 5 gemeldeten ehemaligen Liga-Spielern

        (Zusammenschluss Saison 2008/2009), ihre einzusetzende

        Spieler, auswählen. Alle anderen Mannschaften beschränken

        sich nach Teamvertreterbeschluss auf 3 gemeldete

        Kontingentspieler, um ihre, für ein Spiel zugelassenen,

        Kontingentspieler, auszuwählen! 


    c) Zu jedem Spiel dürfen also alle Teams jeweils max. zwei

        Kontingentspieler jeglichen Alters einsetzen, sowie einen

        Dritten, der zum Zeitpunkt eines Matches, mindestens 40

        Jahre alt sein muss. Jedem Verein der Allgäu-Liga steht es

        also offen, die zuvor genannten Maximalzahlen von früheren

        Liga-Spielern, als sog. Kontingentspieler zu melden, die

        höchstens in der Landesliga beim BEV oder eines anderen

        vergleichbaren Landesverbandes mit einem Spielerpass

        (Junioren oder Senioren), gemeldet waren.

   

    d) Die Vereine Hubertus Apfeltrang und Taxi Pepe Drivers

        Kaufbeuren dürfen im Gegensatz zu den übrigen Teams,

        derzeit keinerlei Kontingentspieler nachmelden oder

        austauschen!


    e) Sollte ein Spieler aus der Allgäu-Liga, für eine Saison in eine

        offizielle Landes- o. Bezirksliga (o. gleichrangige Liga)

        wechseln, so kann er in die Allgäu-Liga zum nächstmöglichen

        Nachmeldetermin zurückkommen. Er wird danach auch nicht

        als Kontingentspieler geführt, außer er war schon vor seinem

        Wechsel ein Kontingentspieler.


§  3. Spielerkadermeldung


   a) Die beteiligten Teams legen vor ihrem 1. Saisonspiel, dem

        Spielleiter eine namentliche Liste ihrer Spieler, mit Name,

        Vorname, Geburtstag, Wohnort, und ständige

        Rückennummer, vor. Die in den Mannschaftsaufstellungen

        angeführten Spielernummern, sollten über die ganze Saison

        gleich bleiben. Die Auswertungen für die Statistik, wird

        ansonsten erheblich erschwert. Des weiteren müssen die

        Listen Angaben über die Trikotfarben und die beiden

        Ansprechpartner enthalten.


    b) Ein Vereinswechsel innerhalb dieser Hobbyrunde (unter der

        laufenden Saison) ist unzulässig, sobald ein Spieler auf einem

        Spielberichtsbogen einer Mannschaft, bei einem Ligaspiel,

        eingetragen war.

 

    c) Spielernachmeldungen müssen schriftlich beim jeweiligen

        Ligaleiter, spätestens zum Termin der 2. Termintagung,

        eingegangen sein. Nachgemeldete Spieler sind erst

        spielberechtigt, wenn dem jeweiligen Ligaleiter ein schriftlicher

        Antrag und ein Passbild des neuen Spielers vorliegt. Der

        früheste Spieleinsatz eines nachgemeldeten Akteurs, ist der

        Tag nach der 2. Termintagung.



§  4. Nachweis der Spielberechtigung


        Jeder Spieler, dessen Spielberechtigung vom Ligaleiter

        bestätigt worden ist, erhält einen Spielerpass (mit

        Spielerangaben, aktuellem Lichtbild und Vereinsangabe), mit

        diesem der Spieler spielberechtigt ist. Dieser Pass

        (Allgäuligaformular wie bisher) gilt als Nachweis der

        Spielberechtigung und kann vor oder nach dem Spiel, aber

        auch während der (Drittel-)Pausen vom gegnerischen

        Spielführer o. Schiedsrichter, zur Vorlage verlangt

        werden. Kann ein Spieler o. dessen Verein, diesem Verlangen

        nicht nachkommen, gilt dies als Regelverstoß und kann gemäß

        § 15.a geahndet werden, falls er sich auch nicht mit einem

        Ersatzdokument ausweisen kann (Führerschein o.

        Personalausweis).



§  5. Einsatz von falsch deklarierten Spielern


        Hat eine Mannschaft einen Spieler unter falschem Namen an

        Punktspielen eingesetzt, so sind alle Spiele an denen dieser

        Spieler teilgenommen hat, nach § 15.a zu werten.

        Verantwortlich für korrekte Angaben über einen Spieler, ist in

        erster Linie der Vorstand des jeweiligen Vereins, sowie der

        Spieler selbst.



§  6. Jahresmitgliedsbeitrag


         Jeder teilnehmende Club hat vor Beginn der Runde den

         Jahresmitgliedsbeitrag der vor jeder Saison vom Ligenleiter

         vorgegeben wird, über den im Unterstützungsverein

         benannten Vertreter zu entrichten. Hiervon werden vom

         Ligenkoordinator die Kosten für die Saison, die

         Abschlussfeier (Pokale etc.) und Verwaltungskosten

         bestritten. Sollte eine Mannschaft aufgrund eigener

         Entscheidung oder durch Ausschluss von Seiten des

         Spielausschusses, während der Saison aus dem Spielbetrieb

         ausscheiden, wird der Mitgliedsbeitrag weder anteilig noch

         vollständig zurückbezahlt! Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt

         pro Saison 200 Euro und ist vor Beginn des ersten Spiels

         einer Mannschaft auf das Konto des Unterstützungsvereins

         der Eishockey-Hobbyrunde KF (Bankverbindung: Blz

         73450000, Kto-Nr. 676767, Sparkasse Kaufbeuren) zu

         überweisen. Ab der Saison 2011/2012 muss pro Team eine

         Sicherheitsleistung von 100 Euro (in Form eines komplett

         ausgefüllten Lastschrifteinzugsformblatt) für event. zu spät

         erfolgte Spielabsagen als Auswärtsmannschaft (weniger wie 3

         Tage vor dem Spieltag), hinterlegt werden. Das dann fällige

         Strafgeld wird als Kompensation für die umsonst

         entstandenen Kosten der Heimmannschaft eingesetzt! Sollte

         es zu keinen Kosten kommen, wird das Geld für die

         Abschlussveranstaltung hergenommen (die Zahlung der

         Sicherheitsleistung wird per Beschluss der

         Teamvertretersitzung vorerst nicht eingeführt)!


§  7. Spielmodus

        Siehe unter Homepage-Menüpunkt "Modus"!


        Tabellen:   
     
        Die Spiele werden im Zweipunktsystem gewertet
        (also 2:0, 0:2 oder 1:1- Punkte).


        Endtabellen:

        Sind in der jeweiligen Endtabelle zwei Teams punktgleich, so

        zählt der "bessere direkte Vergleich"! Sind in der jeweiligen

        Endtabelle drei oder mehr Teams punktgleich, so wird (nur)

        unter den punktgleichen Teams eine "eigene, fiktive Tabelle"

        erstellt. Falls in dieser "fiktiven Tabelle" dann drei oder

        mehrere Teams punktgleich sein sollten, entscheidet das

        "bessere Torverhältnis". Falls dieses ebenfalls gleich sein sollte,

        entscheiden die "mehr erzielten, eigenen Tore". Falls auch

        diese Zahl gleich sein sollte, entscheidet der Koordinator "per

        Los"!


§  8. Spielabläufe


    a) Die Heimmannschaft ist auch zur Stellung eines

        Schriftführers verpflichtet. Dieser hat die Aufgabe, die

        Spielberichtsbogen mit den Angaben hinsichtlich Toren,

        Beihilfen und Strafzeiten zu versehen, sowie den

        Schiedsrichter bei der Überwachung von Strafzeiten zu

        unterstützen. Ferner hat er sämtliche Vorfälle, die der  

        Schiedsrichter einer offiziellen Meldung für nötig erachtet, in

        einen Zusatzspielberichtsbogen einzutragen. Beide Teams

        tragen ihre Aufstellung selbstständig vor Spielbeginn in den

        Spielberichtsbogen ein. Reklamationen aller Art sind

        schriftlich, unter Angabe der Gründe, auf einem

        Zusatzspielberichtsbogen, dem Ligenkoordinator einzureichen.

        Dieser wird dann für die weitere Behandlung entscheiden.

        Läuft ein Spiel unter Protest, so ist dies dem Schiedsrichter

        vor Beginn der Partie mitzuteilen und von diesem auf dem

        Zusatzspielberichtsbogen zu vermerken. Die

        Spielberichtsbögen sind von den Schiedsrichtern sowie den

        Spielführern nach dem Spiel zu kontrollieren und

        abzuzeichnen. Gleiches gilt für die Zusatzspielberichtsbögen,

        wobei hier die Unterschriften der Spielpartner nur die   

        "Kenntnisnahme" (keine Schuldanerkennung etc.), der

        Meldung betreffen!


    b) Besonderheit bei Spielen in Kaufbeuren: Der

        Stadionbankdienst übernimmt alle anfallenden schriftlichen

        Aufgaben. Die Gastmannschaft übergibt vor dem Spiel

        lediglich einen Zettel mit der Aufstellung und unterschreibt

        zusammen mit dem/den SR/n) nach Spielschluss die

        Spielberichtsbögen.


    c) Bei sämtlichen Spielen ist immer die Heimmannschaft dafür
        verantwortlich, dass genügend Pucks beim Warmschiessen  
        vorhanden sind.


    d) Die im Spielplan ausgedruckten Trikotfarben müssen für

        die jeweiligen Spiele verwendet werden. Hat ein Team das 

        vorgegebene Trikot bei einem Spiel nicht dabei und dadurch

        mit dem anderen Team vor Spielbeginn die gleiche Trikotfarbe

        zur Hand, so ist immer die Heimmannschaft dafür zuständig,

        sich Ausweichtrikots zu besorgen.

 

    e) Die Kosten für die Eismiete, SR und ggf. Bankdienst werden

        bei den Spielen von der jeweiligen Heimmannschaft getragen.

        Bei etwaigen "ungleichen Heimspielanzahlen" o. Endspielen

        erfolgt Kostenteilung aller anfallenden Posten, je zur Hälfte.



§  9. Spielregeln


    a) Die Spiele unterliegen den offiziellen Regeln des DEB. Die

        jeweils zu einem Spiel angetretenen Teams können jedoch vor

        Ort mit dem SR entscheiden, ob z.B. alle neuen Regeln des

        Jahres 2009/10 tatsächlich angewandt werden. Die letzte

        Entscheidung trifft jedoch immer der (die) Schiedsrichter vor

        Ort. Alles weitere regelt die Satzung der Eishockey Allgäuliga

        (siehe auch: www.eishockey-allgaeuliga.de - Menüpunkt

        "Satzung").


    b) Alle Feldspieler sollten einen Augen- oder Gesichtsschutz

        (z.B. auch Zahnschutz) benutzen..

        Erlaubt sind Gitter, Halbvisier- und Vollvisierkunstoffglas. Wer

        ohne Augen-, Gesichts- o. Zahnschutz an den Spielen

        teilnimmt, tut dies auf eigene Gefahr, ohne jede Art von

        rechtlichem Versicherungsschutz durch die Hobbyrunde

        Allgäuliga, deren Koordinator oder dem Unterstützungsverein

        der Hobbyrunde, bzw. auch den Sponsoren der Liga!

        Feldspieler unter 18 Jahren müssen ständig einen

        Vollgesichtsschutz tragen und dürfen ohne diesen von den

        Teamverantwortlichen und den Schiedsrichtern nicht aufs Eis

        gelassen werden. Alle Torhüter dürfen nur mit kompletter

        Torhüterausrüstung lt. DEB-Regel sich aufs Eis begeben oder

        von den Teamverantwortlichen und den Schiedsrichtern aufs

        Eis gelassen werden. Feldspieler/Torhüter unter 18 Jahren

        brauchen eine schriftliche Einverständniserklärung

        (formlos) von ihren Erziehungsberechtigten, sowie ein

        ärztliches Attest, das die Teilnahme erlaubt.


§ 10. Spielzeit


     a) Die Spieldauer beträgt in den Stadien Kempten, Pfronten u.

         Memmingen im Normalfall 3 x 25 Minuten fortlaufend ohne

         Unterbrechung. Die Drittelpausen sollten 5 Minuten nicht

         überschreiten und sind den Erfordernissen der

         Regelspieldauer anzupassen, d.h. sie sind kürzer zuhalten,

         wenn ein Drittel sonst weniger als 25 Minuten dauern würde.

         Sollte das Schlussdrittel aber trotzdem weniger als 25

         Minuten - mindestens aber 20 Minuten dauern, haben die

         Mannschaften dies zu akzeptieren.

         Trägt eine Mannschaft allerdings schuldhaft dazu bei, dass die

         Spielzeit des Schlussdrittels nicht mindestens 20 Minuten

         dauern kann, gilt dies als Regelverstoß (§15.a). Eine kürzere

         Spieldauer als die oben genannte, gilt nur dann als regelrecht,

         wenn beide Mannschaften ausdrücklich damit einverstanden

         sind (Vermerk auf einem Zusatzspielbericht).


     b) Die Strafzeiten werden nicht gestoppt, sondern auf die

         fortlaufende Spielzeit angerechnet. Die Strafzeit läuft ab dem

         Zeitpunkt, an dem der Schiedsrichter den Puck wieder

         einwirft.


     c) Besonderheit bei Spielen in Kaufbeuren: Die Spielzeit beträgt:

        2 x 20 Min. (1. + 2.  Drittel), sowie 1 x 15 Min. (drittes

        Drittel). Die Spielzeit und die Strafzeiten werden gestoppt.

        Zwischen dem 1. und 2. Drittel wird das Eis noch einmal neu

         gemacht. Als SR fungieren grundsätzlich zwei gelernte Kräfte.

        Besonderheit bei Spielen in Bad Wörishofen: Die Spielzeit

        beträgt: 3 x 15 Min. Die Spielzeit und die Strafzeiten werden

        gestoppt. Zwischen dem 1. und 2. Drittel wird das Eis noch

        einmal neu gemacht.

         Besonderheit bei Spielen in Füssen: Die Spielzeit

        beträgt:  x  Min. Die Spielzeit und die Strafzeiten werden

        gestoppt. Zwischen dem 1. und 2. Drittel wird das Eis noch

        einmal neu gemacht.


§ 11. Schiedsrichter


     a) Bei den Spielen ist jeweils nur die Heimmannschaft zur

         Stellung eines Schiedsrichters verpflichtet. Es kann von jeder

         Gastmannschaft ein Schiedsrichter zusätzlich gestellt werden.

         Kommt eine Heimmannschaft obiger Verpflichtung nicht nach

         und lehnt die Gastmannschaft das Bereitstellen eines

         Schiedsrichters ihrerseits ab, so gilt dies als Regelverstoß der

         Heimmannschaft und wird gemäß § 15.a geahndet.

         Der Schiedsrichter (in Kaufbeuren + Bad Wörishofen) der

         Bankdienst) hat eventuelle außergewöhnliche Ereignisse wie

         z.B. Matchstrafen, Spielabbruch usw. auf dem Spielbericht zu

         vermerken. Zur Kontrolle der Spielerpässe sind die

         Schiedsrichter und Spielführer vor oder nach dem Spiel

         befugt. Nach eigenem Ermessen kann das Fehlen eines

         Spielerpasses dem Ligenleiter gemeldet werden, u.a. als

         einzureichender Protest (siehe § 4 und § 16.b).

         Schiedsrichterentscheidungen sind Tatsachenentscheidungen

         und als solche nicht anfechtbar. Alle in einem Spiel

         eingesetzten Schiedsrichter sind gleichberechtigt. Der erste

         abgegebene Pfiff ist gültig und die damit verbundene

         Entscheidung maßgebend.


     b) Falls es Finalspiele am Ende einer Saison gibt, so teilt der

         Ligenleiter nach Absprache mit den Teamvertretern die

         Teams ein, die SR stellen müssen.


§ 12. Spieltermine, Ausfälle, Absagen und Nichteinhaltung


     a) Die Spieltermine (mit Spielzeit- u. ort) werden grundsätzlich

         vor der Saison, anlässlich einer Termintagung (ca. Mitte

         September) festgelegt. Nach den Weihnachtsferien erfolgt

         dann die zweite Termintagung für die restlichen Begegnungen.

         Sollte es Endspiele geben, so werden Diese, zwischen den

         direkt betroffenen Teams selbst vereinbart und nur noch dem

         Ligenkoordinator von den jeweils beiden Clubs, bestätigt! Es

         können trotzdem jederzeit Spiele auch außerhalb der beiden

         Tagungen vereinbart, verlegt oder geändert werden, hierzu ist 

         jedoch das schriftliche Einverständnis beider, jeweils

         betroffener Teams, nötig. Der Spielort muss vom Gästeverein

         akzeptiert werden. Beide Teams teilen dem Ligenkoordinator

         per E-Mail etc. die Korrektheit dieser Spieltermine mit.


     b) Es gibt keine geduldeten Spielabsagen oder Spielverlegungen

         (außer Entzug der Eiszeit durch den Hallenbetreiber - mit

         Nachweis)! Plötzlich aufgeführte Krankheiten oder private

         Unabkömmlichkeit von mehreren Spielern und dadurch

         entstehender Spielermangel, werden nicht akzeptiert.

         Finanzielle Folgen (§ 15.d) oder Regelverstoßwertungen,

         siehe unter § 15.a. Einzigste Ausnahme: Beide Teams

         stimmen einer Spielverlegung schriftlich zu!


     c) Erscheint eine Mannschaft mehr als 10 Min. nach dem

         angesetzten Spielbeginn auf dem Eis, ist ein reguläres Spiel

         nicht mehr gewährleistet (§ 10.a/c), in diesem Fall ist das

         Spiel nach § 15.a zu werten. Das Gleiche gilt, wenn eine

         Mannschaft zu diesem Zeitpunkt nicht spielfähig ist, d.h. wenn

         nicht wenigstens 1 Torwart und 5 Feldspieler auf dem Eis

         stehen.


     d) Sagt ein Club ein vereinbartes Spiel ohne dass der

         Spielpartner schriftlich zustimmt ab oder erscheint einfach

         nicht zum Termin, erfolgt in jedem Fall eine Spielwertung nach

         § 15.a. Erfolgt die Spielabsage in weniger als 3 Tagen vor

         dem Spieltag, wird vom verschuldeten Team die

         Sicherheitsleistung (§ 6) einbehalten! Sollte der Spielpartner

         einer Neuansetzung des Termins zustimmen, so muss das

         Team das zuvor für den Spielausfall verantwortlich war, die

         gesamten Kosten (Eis, Bankdienst, SR) des

         Wideransetzungsmatches tragen und die neue Eiszeit beim

         zuständigen Eisbetreiber auch in eigenem Namen anmieten!

         Neuvereinbarungen, Änderungen und Absagen von

         Spielterminen sind dem Ligenkoordinator von den jeweils

         betreffenden Teams, sofort per E-Mail etc., mitzuteilen!



§ 13. Ergebnismeldung der Spiele


         Die Spielergebnisse werden von den beteiligten

         Spielpartnern, so bald als möglich nach Spielschluss, online

         auf der Homepage der Allgäuliga bekannt gemacht. Die

         jeweiligen Heimmannschaften müssen dann den

         Spielberichtsbogen (ggf. auch Zusatzspielberichtsbogen) per

         Fax oder E-Mail an den Ligenkoordinator schicken, damit   

         dieser seiner Statistikaufgabe nachkommen kann. Treffen die

         Spielberichtsbögen nicht innerhalb einer Woche beim

         Ligenkoordinator ein, kann die betroffene Heimmannschaft

         mit einer Geldstrafe von 25,- Euro durch den

         Ligenkoordinator, belegt werden. Der Ligenleiter kann zu

         jeder Zeit einen Spielbericht/Zusatzspielbericht auch per Post

         anfordern!



§ 14. Regelverstöße


         Als Regelverstoß gilt, wenn ein Spieler oder eine Mannschaft

         die in dieser Satzung aufgestellten Regeln verletzen, einen

         Spielabbruch herbeiführt oder die Durchführung eines

         regulären Spieles verhindert oder unmöglich macht. Dazu

         gehören u.a. das Nichtstellen eines Schriftführers, eines

         Schiedsrichters, Einsatz eines nichtspielberechtigten Spielers

         oder Tätlichkeiten gegenüber Schiedsrichtern. Für die

         Einhaltung der sofort in Kraft tretenden Sperren sind die

         jeweiligen Vereinsvertreter selbstständig verantwortlich!



§ 15. Wertung von Regelverstößen


     a) Wertung eines Spieles mit 0:2 Punkten und 0: 5 Toren gegen

         die Mannschaft die gegen die § 2, 3, 4, 5, 8.a, 10.a, 12

         verstößt oder einen gesperrten oder nicht spielberechtigten

         Spieler einsetzt.


     b) Ausschluss eines Spielers oder einer gesamten Mannschaft

         aus der Punkterunde im Falle eines schweren Regelverstoßes,

         insbesondere bei Tätlichkeit gegen einen Schiedsrichter

         oder Nichtzahlung der Turnierkosten. Über einen Ausschluss

         entscheidet das Schiedsgericht (§ 16 a/b) der Allgäuliga!



§ 16. Organe


       Spielausschuss

         Der Spielausschuss setzt sich aus je einem Vertreter aller

         teilnehmenden Mannschaften zusammen.

         Diese Vertreter sind als sachkompetente Personen von den

         Mitgliederversammlungen ihrer Vereine zu bestimmen. In der

         Regel sollten es die Verantwortlichen ihres Vereins sein.

         Der Spielausschuss trifft sich zumindest einmal vor der

         Saison, u.a. zur Termintagung. Dabei muss auch die Satzung

         der Allgäuliga in jedem Punkt vom Spielausschuss genehmigt

         werden. Der Spielausschuss wird außerdem zur Klärung

         offenstehender Fragen zu unbestimmten Zeiten von dem

         Ligenleiter einberufen. Der Spielausschuss hat über

         anstehende Fragen und Anträge zu diskutieren und per

         Mehrheitsbeschluss zu entscheiden. Sind Anträge durch

         Wahlmehrheiten einmal entschieden, sind diese im nachhinein

         nicht mehr anfechtbar. Der Spielausschuss ist beschlussfähig

         wenn mindestens 3/4 der Vereinsvertreter (= 10 Vertreter)

         anwesend sind.


         Schiedsgericht


     a) Das Schiedsgericht ist für die notwendigen Entscheidungen

         unter der laufenden Saison zuständig. Das Schiedsgericht

         besteht aus 5 Personen, die sich aufgliedern in den

         Ligenkoordinator, und jeweils vier Vertretern der 14

         teilnehmenden Teams. Diese Personen werden durch den

         Spielausschuss vor der Saison gewählt. Das Schiedsgericht

         entscheidet mit einfacher Mehrheit.


     b) Das Schiedsgericht wird vom Ligenkoordinator einberufen,    

         bei:


         - schriftlichen Beschwerden oder Proteste von den Vereinen

         - Regelverstößen

         - Matchstrafen

         - Tätlichkeiten gegen SR oder Offizielle

         - Nichtzahlung der Turnierkosten § 1, 6, 8.e oder von

           Strafgeldern (§ 12.b-e)


     c) Das Schiedsgericht für die Saison 2010/11 setzt sich aus

         folgenden Personen zusammen:

      

         Probleme in Allgäuliga II.

         - 2 Vertreter aus Allgäuliga I. (Thomas Reisacher, Robert

            Felder) und dem Ligenleiter.

      

         Probleme in Allgäuliga I.

         - 2 Vertreter aus Allgäuliga II. (Winne Maier, Rainer Scholz)

         und dem Ligenleiter.

         Der Ligenleiter ist auf eigenem Wunsch nur dann

         stimmberechtigt, wenn sich die beiden gewählten Personen in

         ihrem Urteil nicht einig sind und eine 3. Stimme von Nöten ist,

         sowie wenn er selbst, oder sein Team am Problem nicht

         beteiligt sind!


§ 17. Strafen


         Spieldauerdisziplinarstrafe = 1 Spiel Sperre

         Matchstrafe = 2 Spiele Sperre

         (auf Antrag des/der SR oder eines Clubs, kann die Höhe der

         Strafe durch das Schiedsgericht, auch erhöht werden)

         Bei Tätlichkeiten gegen SR oder Offizielle entscheidet

         zwingend das Spielgericht!


§ 18. Ausrichter


         Als Ausrichter der Allgäuliga gilt die Gesamtheit aller   

         teilnehmenden Mannschaften, vertreten durch ihre jeweiligen

         Vereinsverantwortlichen. Die ausübenden Organe u.a.

         Ligenkoordinator, sind nur Gehilfen dieser Gesamtheit.



§ 19. Haftung


         Alle ausübenden Organe werden ausdrücklich von jeglicher

         Haftung gegenüber lebenden- oder juristischen Personen,

         Firmen, Verbänden, Versicherungen oder Gerichten usw.,

         befreit. Zu diesem Zweck wird jedem Club ein Formblatt zur

         Unterschrift vorgelegt, in dem jeder Vereinsvertreter den

         Haftungsausschluss bestätigt. Die Unterschrift ist

         Voraussetzung für die Teilnahme an der Allgäuliga.



§ 20. Satzung


         Die Anerkennung der Satzung ist Voraussetzung für die

         Teilnahme der Teams am Spielbetrieb.



§ 21. Sanitätsdienst


         Die Hobbyrunde stellt bei den Spielen keinen Sanitätsdienst.  

         Die beteiligten Teams kümmern sich selbst um einen

         Sanitäter oder Sanitätsdienst, der bei den Spielen anwesend

         ist. Alle Spieler begeben sich auf eigene Gefahr aufs Eis, um

         an den Spielen (auch ohne anwesenden Sanitätsdienst),

         mitzuwirken!


§ 22. Abschlussveranstaltung

        Die für die Abschlussveranstaltung im Voraus gebuchte

        Essensanzahl, wird dem jeweiligen Verein, bei Unterschreitung

        der gemeldeten "Esser", durch den Unterstützungsverein in

        Rechnung gestellt!


Charly Spiegl

Ligenkoordinator/Spielleiter