Spielordnung 2012/2013
1. Die Hobbyrunde, nennt sich Eishockey-Allgäuliga, bei der die
Pokale
und Urkunden der Sparkassen Allgäu und Kaufbeuren,
die als
Hauptsponsor und Pokalnamensgeber
wirken, zu
gewinnen sind. Als Spielleiter (nicht Veranstalter)
fungiert
alleinverantwortlich
Charly Spiegl, der auch für die Statistik
sowie die AZ-Vorschau
und Schlussberichterstattung dieser
Runde, zuständig ist. Am
Ende einer jeden Saison führt
der Unterstützungsverein der Allgäuliga mit dem Spielleiter
eine
Abschlussveranstaltung (mit Tombola) durch. Der jeweilige
Ort
wird dabei von den Teamvertretern festgelegt. Jedes Team
erhält
dabei einen Pokal und eine Urkunde. Zusätzlich wird ein
Fair-Play-Pokal, Pokale für den Besten der
Torjäger, Scorer,
Assistenten, Verteidiger und Torhüter,
gestiftet.
Jede Mannschaft erhält zusätzlich
die komplette Statistik dieser
Runde.
2. Die Spielorte der Hobbyrunde sind die Eisstadien von
Kempten, Memmingen, Kaufbeuren, Bad
Wörishofen
und Füssen, usw. - je nach Besetzung der Runde.
3. Jeder gemeldete
Spieler der
Hobbyrunde, bzw. jedes
teilnehmende Team, kümmert sich selbst um
den
Versicherungsschutz seiner
Spieler, bzw. spielen bei fehlendem
Versicherungsschutz, auf deren "eigenes Risiko". Der Leiter
(Organisator) der Allgäuliga, ist hiermit rechtlich von jeglichen
Haftungsfällen entbunden!
4. Es gibt
keinen (auch rechtlich
gesehenen) Veranstalter für die
Spiele oder die Hobbyrunde!
Alle Hobbyspieler nehmen an den
durch die jeweiligen Hobbyclub-Vertreter frei
vereinbarten
Hobbypokalspielen auf eigenes
Risiko teil. Alle diese
Begegnungen sind das
Privatvergnügen der teilnehmenden
Spieler, die sich
lose zu Hobbyclubs zusammengeschlossen
haben oder Teile eines Gesamtvereins, darstellen.
Wer
daran
durch sein
Mitwirken jeglicher Art (z.B. Spieler, Betreuer,
Trainer, Sanitäter)
teilnimmt, entscheidet
"Jeder" selbst. Der
Hobbyrundenleiter ist nur
Koordinator der Spiele (Termine,
Eiszeiten) - "kein Veranstalter also im
rechtlichen Sinn"
etc.
Die
Sponsoren Sparkasse Allgäu
und Kaufbeuren, sowie der
Unterstützungsverein, sind ebenfalls
keine Veranstalter der
Spiele oder Runde!
5. Rundenstart
ist jedes Jahr Anfang
Oktober! Teilnehmende
Spieler und Teams bitte jede Saison bis zur Termintagung. dem
Ligenleiter melden. Pässe für neue Spieler (z.B. bei
Vereinswechsel usw.) dem Ligenleiter zum
Ändern oder
Komplettieren geben.
6. Im Interesse
einer reibungslosen
Durchführung des Turniers,
bitten wir alle Spieler und Cluboffizielle um sportliches Verhalten
und wünschen Allen einen erfolgreichen Verlauf dieser Runde!
§ 1. Mannschaften
a) Teilnahmeberechtigt sind alle
Clubs, die vom Spielausschuss
(§ 16) an der konstituierenden Sitzung
vor der Saison
zugelassen werden und die Turnierkosten vor Saisonstart
bezahlt haben.
b) In der Allgäuliga I. sind die Teams von Platz 1 - 6 aus der
Endtabelle der Saison 2011/2012 gruppiert, während die
Teams von Platz 7-14, einschließlich dem Neueinsteiger
Sonthofen, in der Allgäuliga II., spielen!
§ 2. Spieler
Folgende Spieler sind nicht teilnahmeberechtigt:
Spieler, die in einer
der
folgenden Ligen aktiv waren oder
sind:
- DEL + 2. Bundesliga (2. Liga)
- Oberliga Süd + Nord- Regionalligen (auch früher)
- Bayernliga (u.a. anderen bundeslandspezifischen Ligen)
- Junioren (BL, Bayernliga etc. u. Endjahrgang DNL)
oder einer vergleichbaren ausländischen Liga
a) Spielberechtigt ist damit jeder Spieler, der nicht länger als bei
der Jugend oder den ersten beiden DNL-Jahrgängen, einen
DEB-Pass oder einen Pass eines
vergleichbaren
Verbandes
hatte. Schüler oder Jugend-Spieler bei denen ein aktueller
Pass beim DEB, BEV oder eines
vergleichbaren Verbandes
vorliegt, sind nicht spielberechtigt. Dies gilt auch für zukünftige
neu einsteigende Teams. Bestehende Ausnahmeregel siehe
unter b). Sollte es eine spezielle, personenbezogene
Ausnahmeregel für einen Spieler geben, so gilt die immer für
eine Saison.
b) Kontingentspielerregelung
Hubertus Apfeltrang und Taxi Pepe Drivers Kaufbeuren
dürfen aus ihren 5 gemeldeten ehemaligen Liga-Spielern
(Zusammenschluss Saison 2008/2009), ihre einzusetzende
Spieler, auswählen. Alle anderen Mannschaften beschränken
sich nach Teamvertreterbeschluss auf 3 gemeldete
Kontingentspieler, um ihre, für ein Spiel zugelassenen,
Kontingentspieler, auszuwählen!
c) Zu jedem Spiel dürfen also alle Teams jeweils max. zwei
Kontingentspieler jeglichen
Alters einsetzen, sowie einen
Dritten, der zum Zeitpunkt eines Matches, mindestens 40
Jahre alt
sein muss. Jedem Verein der Allgäu-Liga
steht es
also offen, die zuvor genannten Maximalzahlen von früheren
Liga-Spielern, als sog. Kontingentspieler zu melden,
die
höchstens in der Landesliga beim BEV oder eines anderen
vergleichbaren Landesverbandes mit einem
Spielerpass
(Junioren oder Senioren), gemeldet waren.
d) Die Vereine Hubertus Apfeltrang
und Taxi Pepe Drivers
Kaufbeuren dürfen im Gegensatz zu den übrigen Teams,
derzeit keinerlei
Kontingentspieler nachmelden oder
austauschen!
e) Sollte ein Spieler aus der
Allgäu-Liga, für eine Saison in eine
offizielle Landes- o. Bezirksliga
(o. gleichrangige Liga)
wechseln, so kann er in die Allgäu-Liga zum nächstmöglichen
Nachmeldetermin
zurückkommen. Er wird danach auch nicht
als Kontingentspieler geführt, außer er
war schon
vor seinem
Wechsel ein Kontingentspieler.
§ 3.
Spielerkadermeldung
a) Die
beteiligten Teams legen vor ihrem 1. Saisonspiel, dem
Spielleiter
eine namentliche Liste ihrer Spieler, mit Name,
Vorname,
Geburtstag, Wohnort, und ständige
Rückennummer, vor. Die in den
Mannschaftsaufstellungen
angeführten Spielernummern, sollten über die ganze Saison
gleich
bleiben. Die Auswertungen für die
Statistik, wird
ansonsten erheblich erschwert. Des
weiteren müssen
die
Listen Angaben über die Trikotfarben und die beiden
Ansprechpartner enthalten.
b) Ein Vereinswechsel innerhalb
dieser Hobbyrunde (unter der
laufenden Saison) ist unzulässig, sobald ein Spieler auf
einem
Spielberichtsbogen einer Mannschaft, bei einem Ligaspiel,
eingetragen war.
c)
Spielernachmeldungen müssen
schriftlich beim jeweiligen
Ligaleiter, spätestens zum Termin der 2. Termintagung,
eingegangen
sein. Nachgemeldete Spieler sind erst
spielberechtigt, wenn dem jeweiligen
Ligaleiter ein
schriftlicher
Antrag und ein Passbild des neuen Spielers vorliegt.
Der
früheste Spieleinsatz eines
nachgemeldeten Akteurs, ist der
Tag nach der 2. Termintagung.
§ 4. Nachweis der Spielberechtigung
Jeder Spieler, dessen
Spielberechtigung vom Ligaleiter
bestätigt worden ist, erhält einen
Spielerpass (mit
Spielerangaben, aktuellem
Lichtbild und Vereinsangabe), mit
diesem der Spieler spielberechtigt
ist. Dieser Pass
(Allgäuligaformular wie bisher) gilt als Nachweis der
Spielberechtigung und kann vor oder nach dem Spiel, aber
auch während der (Drittel-)Pausen vom gegnerischen
Spielführer o.
Schiedsrichter, zur Vorlage
verlangt
werden. Kann ein Spieler o. dessen Verein, diesem Verlangen
nicht nachkommen, gilt dies als
Regelverstoß und kann gemäß
§ 15.a geahndet werden, falls er sich auch
nicht mit einem
Ersatzdokument ausweisen kann (Führerschein o.
Personalausweis).
§ 5. Einsatz von falsch deklarierten Spielern
Hat eine Mannschaft einen
Spieler unter falschem Namen an
Punktspielen eingesetzt, so sind alle Spiele an denen
dieser
Spieler teilgenommen hat, nach §
15.a zu werten.
Verantwortlich für korrekte Angaben über einen Spieler,
ist in
erster Linie der
Vorstand des jeweiligen Vereins, sowie der
Spieler selbst.
§ 6. Jahresmitgliedsbeitrag
Jeder teilnehmende Club hat vor
Beginn der
Runde den
Jahresmitgliedsbeitrag der vor jeder Saison vom Ligenleiter
vorgegeben wird, über den im Unterstützungsverein
benannten Vertreter zu
entrichten.
Hiervon werden vom
Ligenkoordinator die Kosten für die Saison, die
Abschlussfeier (Pokale etc.) und Verwaltungskosten
bestritten. Sollte eine Mannschaft aufgrund eigener
Entscheidung
oder durch Ausschluss von Seiten des
Spielausschusses, während der
Saison aus dem Spielbetrieb
ausscheiden, wird der Mitgliedsbeitrag weder anteilig noch
vollständig
zurückbezahlt! Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt
pro Saison 200 Euro
und ist vor Beginn
des ersten Spiels
einer Mannschaft auf das Konto
des Unterstützungsvereins
der Eishockey-Hobbyrunde KF (Bankverbindung:
Blz
73450000, Kto-Nr. 676767, Sparkasse Kaufbeuren) zu
überweisen. Ab der Saison 2011/2012 muss pro Team eine
Sicherheitsleistung von 100 Euro (in Form eines komplett
ausgefüllten Lastschrifteinzugsformblatt) für event. zu spät
erfolgte Spielabsagen als Auswärtsmannschaft (weniger wie 3
Tage vor dem Spieltag), hinterlegt werden. Das dann fällige
Strafgeld wird als Kompensation für die umsonst
entstandenen Kosten der Heimmannschaft eingesetzt! Sollte
es zu keinen Kosten kommen, wird das Geld für die
Abschlussveranstaltung hergenommen (die Zahlung der
Sicherheitsleistung wird per Beschluss der
Teamvertretersitzung vorerst nicht eingeführt)!
§ 7. Spielmodus
Siehe unter Homepage-Menüpunkt "Modus"!
Tabellen:
Die Spiele werden im Zweipunktsystem gewertet
(also 2:0, 0:2 oder 1:1- Punkte).
Endtabellen:
Sind in
der jeweiligen Endtabelle zwei Teams punktgleich, so
zählt der "bessere
direkte Vergleich"!
Sind in der jeweiligen
Endtabelle drei oder mehr Teams
punktgleich, so wird (nur)
unter den
punktgleichen Teams eine "eigene, fiktive Tabelle"
erstellt.
Falls in dieser "fiktiven
Tabelle"
dann drei oder
mehrere Teams punktgleich sein sollten, entscheidet das
"bessere Torverhältnis". Falls dieses ebenfalls gleich sein sollte,
entscheiden die "mehr
erzielten, eigenen Tore".
Falls auch
diese Zahl gleich sein sollte, entscheidet der Koordinator
"per
Los"!
§ 8. Spielabläufe
a)
Die Heimmannschaft ist auch zur
Stellung eines
Schriftführers verpflichtet. Dieser hat die Aufgabe, die
Spielberichtsbogen mit den
Angaben hinsichtlich Toren,
Beihilfen und Strafzeiten zu versehen, sowie den
Schiedsrichter bei der
Überwachung von Strafzeiten zu
unterstützen. Ferner hat er
sämtliche Vorfälle, die der
Schiedsrichter einer offiziellen Meldung für nötig erachtet, in
einen Zusatzspielberichtsbogen
einzutragen. Beide Teams
tragen ihre Aufstellung selbstständig
vor Spielbeginn in den
Spielberichtsbogen ein. Reklamationen aller Art sind
schriftlich, unter Angabe der Gründe, auf einem
Zusatzspielberichtsbogen, dem Ligenkoordinator einzureichen.
Dieser
wird dann für die weitere Behandlung
entscheiden.
Läuft ein Spiel unter Protest, so ist dies dem Schiedsrichter
vor Beginn der
Partie mitzuteilen und von diesem auf dem
Zusatzspielberichtsbogen zu vermerken. Die
Spielberichtsbögen sind von den Schiedsrichtern sowie den
Spielführern nach dem Spiel zu kontrollieren und
abzuzeichnen. Gleiches gilt für die Zusatzspielberichtsbögen,
wobei hier die Unterschriften der Spielpartner nur die
"Kenntnisnahme" (keine Schuldanerkennung etc.), der
Meldung betreffen!
b)
Besonderheit bei Spielen in
Kaufbeuren: Der
Stadionbankdienst übernimmt alle anfallenden schriftlichen
Aufgaben.
Die Gastmannschaft übergibt vor dem Spiel
lediglich einen Zettel mit der Aufstellung und
unterschreibt
zusammen mit dem/den SR/n) nach Spielschluss die
Spielberichtsbögen.
c) Bei sämtlichen Spielen ist immer die Heimmannschaft dafür
verantwortlich, dass genügend Pucks beim Warmschiessen
vorhanden sind.
d) Die im Spielplan ausgedruckten
Trikotfarben müssen für
die jeweiligen Spiele verwendet werden. Hat ein Team das
vorgegebene
Trikot bei einem Spiel nicht dabei und dadurch
mit dem anderen Team vor Spielbeginn
die gleiche
Trikotfarbe
zur Hand, so ist immer die Heimmannschaft dafür zuständig,
sich Ausweichtrikots zu besorgen.
e) Die Kosten für die Eismiete, SR
und ggf. Bankdienst werden
bei den Spielen von der jeweiligen Heimmannschaft getragen.
Bei etwaigen "ungleichen Heimspielanzahlen" o. Endspielen
erfolgt Kostenteilung aller anfallenden Posten, je zur Hälfte.
a)
Die Spiele unterliegen den
offiziellen Regeln des DEB. Die
jeweils zu einem Spiel angetretenen
Teams können jedoch vor
Ort mit dem SR entscheiden, ob z.B. alle neuen Regeln des
Jahres 2009/10
tatsächlich angewandt werden. Die letzte
Entscheidung trifft jedoch immer der
(die) Schiedsrichter vor
Ort. Alles weitere regelt die Satzung
der Eishockey Allgäuliga
(siehe auch: www.eishockey-allgaeuliga.de
- Menüpunkt
"Satzung").
b) Alle Feldspieler sollten einen
Augen- oder Gesichtsschutz
(z.B. auch Zahnschutz) benutzen..
Erlaubt sind Gitter,
Halbvisier-
und Vollvisierkunstoffglas. Wer
ohne Augen-, Gesichts- o. Zahnschutz an
den Spielen
teilnimmt, tut dies auf eigene Gefahr, ohne jede Art von
rechtlichem Versicherungsschutz
durch die
Hobbyrunde
Allgäuliga, deren Koordinator oder dem Unterstützungsverein
der
Hobbyrunde, bzw. auch den Sponsoren der Liga!
Feldspieler unter 18 Jahren müssen ständig einen
Vollgesichtsschutz tragen und dürfen ohne diesen von den
Teamverantwortlichen und
den Schiedsrichtern nicht aufs Eis
gelassen werden. Alle Torhüter dürfen
nur mit
kompletter
Torhüterausrüstung lt. DEB-Regel sich aufs Eis begeben
oder
von den Teamverantwortlichen und den Schiedsrichtern aufs
Eis gelassen
werden. Feldspieler/Torhüter unter 18 Jahren
brauchen eine schriftliche Einverständniserklärung
(formlos) von ihren Erziehungsberechtigten,
sowie ein
ärztliches Attest, das die Teilnahme erlaubt.
§ 10. Spielzeit
a) Die Spieldauer beträgt in den
Stadien Kempten, Pfronten u.
Memmingen im Normalfall 3 x 25 Minuten fortlaufend ohne
Unterbrechung. Die Drittelpausen sollten 5 Minuten nicht
überschreiten und sind den
Erfordernissen der
Regelspieldauer anzupassen, d.h. sie sind kürzer zuhalten,
wenn ein Drittel
sonst weniger als 25
Minuten dauern würde.
Sollte das Schlussdrittel aber trotzdem
weniger als 25
Minuten - mindestens aber
20 Minuten dauern, haben die
Mannschaften dies zu
akzeptieren.
Trägt eine Mannschaft
allerdings schuldhaft dazu bei, dass die
Spielzeit des
Schlussdrittels nicht mindestens 20 Minuten
dauern
kann, gilt dies als Regelverstoß (§15.a).
Eine kürzere
Spieldauer
als die oben genannte, gilt nur dann
als regelrecht,
wenn beide Mannschaften ausdrücklich damit einverstanden
sind (Vermerk auf einem Zusatzspielbericht).
b)
Die Strafzeiten werden nicht
gestoppt, sondern auf die
fortlaufende Spielzeit angerechnet. Die Strafzeit läuft ab dem
Zeitpunkt, an dem der Schiedsrichter den Puck wieder
einwirft.
c) Besonderheit bei Spielen in
Kaufbeuren: Die Spielzeit beträgt:
2 x 20 Min. (1. + 2. Drittel), sowie 1 x 15 Min.
(drittes
Drittel). Die Spielzeit und die Strafzeiten werden gestoppt.
Zwischen dem 1. und 2. Drittel
wird das Eis noch einmal neu
gemacht. Als SR fungieren grundsätzlich zwei gelernte Kräfte.
Besonderheit bei Spielen in Bad Wörishofen: Die Spielzeit
beträgt: 3 x 15 Min. Die Spielzeit und die Strafzeiten werden
gestoppt.
Zwischen dem 1. und 2. Drittel
wird das Eis noch
einmal neu gemacht.
Besonderheit bei Spielen in Füssen: Die Spielzeit
beträgt: x Min. Die Spielzeit und die Strafzeiten werden
gestoppt.
Zwischen dem 1. und 2. Drittel
wird das Eis noch
einmal neu gemacht.
§ 11. Schiedsrichter
a)
Bei den Spielen ist jeweils nur
die Heimmannschaft zur
Stellung eines Schiedsrichters verpflichtet. Es kann von jeder
Gastmannschaft ein Schiedsrichter zusätzlich gestellt werden.
Kommt eine Heimmannschaft
obiger
Verpflichtung nicht nach
und lehnt die Gastmannschaft das Bereitstellen
eines
Schiedsrichters ihrerseits ab, so gilt dies als Regelverstoß der
Heimmannschaft und wird gemäß § 15.a geahndet.
Der Schiedsrichter (in
Kaufbeuren + Bad Wörishofen) der
Bankdienst) hat eventuelle außergewöhnliche Ereignisse wie
z.B. Matchstrafen, Spielabbruch
usw. auf dem Spielbericht zu
vermerken. Zur Kontrolle der Spielerpässe sind
die
Schiedsrichter und Spielführer vor oder nach dem Spiel
befugt. Nach
eigenem Ermessen kann das Fehlen eines
Spielerpasses dem Ligenleiter gemeldet
werden, u.a. als
einzureichender Protest (siehe §
4 und § 16.b).
Schiedsrichterentscheidungen sind Tatsachenentscheidungen
und als
solche nicht anfechtbar. Alle in einem Spiel
eingesetzten Schiedsrichter sind gleichberechtigt. Der erste
abgegebene Pfiff ist gültig und die damit verbundene
Entscheidung maßgebend.
b) Falls es Finalspiele am
Ende
einer Saison gibt, so teilt der
Ligenleiter nach Absprache mit den Teamvertretern die
Teams ein, die SR stellen müssen.
§ 12. Spieltermine, Ausfälle, Absagen und Nichteinhaltung
a) Die Spieltermine (mit Spielzeit-
u. ort) werden grundsätzlich
vor der Saison, anlässlich einer Termintagung (ca. Mitte
September) festgelegt. Nach den Weihnachtsferien erfolgt
dann die
zweite Termintagung für die restlichen
Begegnungen.
Sollte es Endspiele geben, so werden Diese, zwischen den
direkt betroffenen Teams
selbst vereinbart und nur noch dem
Ligenkoordinator von den jeweils
beiden Clubs, bestätigt! Es
können trotzdem jederzeit
Spiele auch außerhalb der beiden
Tagungen vereinbart, verlegt oder
geändert werden, hierzu ist
jedoch das schriftliche Einverständnis beider, jeweils
betroffener
Teams, nötig. Der Spielort muss vom
Gästeverein
akzeptiert werden. Beide Teams teilen dem Ligenkoordinator
per E-Mail etc. die Korrektheit dieser Spieltermine mit.
b) Es gibt keine geduldeten
Spielabsagen oder Spielverlegungen
(außer Entzug der Eiszeit durch
den Hallenbetreiber - mit
Nachweis)! Plötzlich aufgeführte Krankheiten oder private
Unabkömmlichkeit von mehreren
Spielern und dadurch
entstehender Spielermangel, werden nicht akzeptiert.
Finanzielle Folgen
(§ 15.d) oder Regelverstoßwertungen,
siehe unter § 15.a. Einzigste Ausnahme:
Beide Teams
stimmen einer Spielverlegung schriftlich zu!
c) Erscheint eine Mannschaft mehr
als 10 Min. nach dem
angesetzten Spielbeginn auf dem Eis, ist ein reguläres Spiel
nicht mehr gewährleistet (§ 10.a/c), in diesem Fall ist das
Spiel nach §
15.a zu werten. Das Gleiche gilt,
wenn eine
Mannschaft zu diesem Zeitpunkt nicht spielfähig ist, d.h. wenn
nicht wenigstens 1 Torwart
und 5 Feldspieler auf dem Eis
stehen.
d) Sagt ein Club ein vereinbartes
Spiel ohne dass der
Spielpartner schriftlich zustimmt ab oder erscheint einfach
nicht zum
Termin, erfolgt in jedem Fall eine Spielwertung nach
§ 15.a. Erfolgt die Spielabsage in weniger als 3 Tagen vor
dem Spieltag, wird vom verschuldeten Team die
Sicherheitsleistung (§ 6) einbehalten! Sollte der Spielpartner
einer
Neuansetzung des Termins zustimmen, so muss das
Team das zuvor für den Spielausfall verantwortlich
war, die
gesamten Kosten (Eis, Bankdienst, SR) des
Wideransetzungsmatches tragen
und die neue Eiszeit beim
zuständigen Eisbetreiber auch in
eigenem Namen anmieten!
Neuvereinbarungen, Änderungen
und Absagen von
Spielterminen sind dem Ligenkoordinator von den jeweils
betreffenden Teams, sofort per E-Mail etc., mitzuteilen!
§ 13. Ergebnismeldung der Spiele
Die Spielergebnisse werden von
den beteiligten
Spielpartnern, so bald als möglich nach Spielschluss,
online
auf der Homepage der
Allgäuliga bekannt gemacht. Die
jeweiligen Heimmannschaften müssen dann
den
Spielberichtsbogen (ggf. auch Zusatzspielberichtsbogen) per
Fax oder
E-Mail an den Ligenkoordinator schicken,
damit
dieser seiner Statistikaufgabe nachkommen kann. Treffen die
Spielberichtsbögen nicht
innerhalb einer Woche beim
Ligenkoordinator ein, kann die betroffene
Heimmannschaft
mit einer
Geldstrafe von 25,- Euro durch den
Ligenkoordinator, belegt werden. Der Ligenleiter kann zu
jeder Zeit einen Spielbericht/Zusatzspielbericht auch per Post
anfordern!
§ 14. Regelverstöße
Als Regelverstoß gilt, wenn
ein Spieler oder eine Mannschaft
die in dieser Satzung aufgestellten
Regeln verletzen, einen
Spielabbruch herbeiführt oder die Durchführung eines
regulären
Spieles verhindert oder unmöglich
macht. Dazu
gehören u.a. das Nichtstellen eines Schriftführers,
eines
Schiedsrichters, Einsatz eines
nichtspielberechtigten Spielers
oder Tätlichkeiten gegenüber
Schiedsrichtern. Für die
Einhaltung der sofort in Kraft tretenden Sperren sind die
jeweiligen Vereinsvertreter selbstständig verantwortlich!
§ 15. Wertung von Regelverstößen
a) Wertung eines Spieles mit 0:2
Punkten und 0: 5 Toren gegen
die Mannschaft die gegen die § 2, 3, 4, 5, 8.a, 10.a, 12
verstößt oder einen gesperrten oder nicht spielberechtigten
Spieler einsetzt.
b) Ausschluss eines Spielers oder
einer gesamten Mannschaft
aus der Punkterunde im Falle eines schweren Regelverstoßes,
insbesondere bei Tätlichkeit gegen einen Schiedsrichter
oder Nichtzahlung der Turnierkosten.
Über einen Ausschluss
entscheidet das Schiedsgericht (§ 16 a/b) der Allgäuliga!
§ 16. Organe
Spielausschuss
Der Spielausschuss setzt sich
aus je einem Vertreter aller
teilnehmenden Mannschaften zusammen.
Diese Vertreter sind als
sachkompetente Personen von den
Mitgliederversammlungen ihrer Vereine zu
bestimmen. In der
Regel sollten es die Verantwortlichen ihres Vereins sein.
Der Spielausschuss trifft sich
zumindest einmal vor der
Saison, u.a. zur Termintagung. Dabei muss auch
die Satzung
der Allgäuliga
in jedem Punkt vom Spielausschuss genehmigt
werden. Der Spielausschuss
wird außerdem
zur Klärung
offenstehender Fragen zu unbestimmten Zeiten von dem
Ligenleiter einberufen. Der
Spielausschuss hat über
anstehende Fragen und Anträge zu
diskutieren und per
Mehrheitsbeschluss zu
entscheiden. Sind Anträge durch
Wahlmehrheiten einmal entschieden, sind
diese im
nachhinein
nicht mehr anfechtbar. Der Spielausschuss ist
beschlussfähig
wenn mindestens 3/4
der Vereinsvertreter (= 10 Vertreter)
anwesend sind.
Schiedsgericht
a) Das Schiedsgericht ist für die
notwendigen Entscheidungen
unter der laufenden Saison zuständig. Das Schiedsgericht
besteht
aus
5 Personen, die sich aufgliedern in den
Ligenkoordinator, und jeweils vier Vertretern der 14
teilnehmenden Teams. Diese Personen werden durch den
Spielausschuss vor der Saison gewählt. Das Schiedsgericht
entscheidet mit einfacher Mehrheit.
b) Das Schiedsgericht wird vom
Ligenkoordinator einberufen,
bei:
- Regelverstößen
- Matchstrafen
- Tätlichkeiten gegen SR oder Offizielle
-
Nichtzahlung der
Turnierkosten § 1, 6, 8.e oder von
Strafgeldern (§ 12.b-e)
c) Das Schiedsgericht für die
Saison 2010/11 setzt sich aus
folgenden Personen zusammen:
Probleme in Allgäuliga II.
- 2 Vertreter aus Allgäuliga I. (Thomas Reisacher, Robert
Felder) und dem Ligenleiter.
Probleme in Allgäuliga I.
- 2 Vertreter aus Allgäuliga II. (Winne Maier, Rainer Scholz)
und dem Ligenleiter.
Der Ligenleiter ist auf eigenem Wunsch nur dann
stimmberechtigt, wenn sich die beiden gewählten Personen in
ihrem Urteil nicht einig sind und eine 3. Stimme von Nöten ist,
sowie wenn er selbst, oder sein Team am Problem nicht
beteiligt sind!
§ 17. Strafen
Spieldauerdisziplinarstrafe = 1 Spiel Sperre
Matchstrafe = 2 Spiele Sperre
(auf Antrag des/der SR oder
eines Clubs, kann die Höhe der
Strafe durch das Schiedsgericht, auch erhöht werden)
Bei Tätlichkeiten gegen SR
oder Offizielle entscheidet
zwingend das Spielgericht!
§ 18. Ausrichter
Als Ausrichter der Allgäuliga
gilt die Gesamtheit aller
teilnehmenden Mannschaften, vertreten durch
ihre jeweiligen
Vereinsverantwortlichen. Die ausübenden Organe u.a.
Ligenkoordinator, sind nur Gehilfen dieser Gesamtheit.
§ 19. Haftung
Alle ausübenden Organe werden
ausdrücklich von jeglicher
Haftung gegenüber lebenden- oder juristischen
Personen,
Firmen,
Verbänden, Versicherungen oder Gerichten usw.,
befreit. Zu diesem Zweck
wird jedem Club ein
Formblatt zur
Unterschrift vorgelegt, in dem jeder Vereinsvertreter
den
Haftungsausschluss bestätigt. Die Unterschrift ist
Voraussetzung für die Teilnahme an der Allgäuliga.
§ 20. Satzung
Die Anerkennung der Satzung ist
Voraussetzung für die
Teilnahme der Teams am Spielbetrieb.
§ 21. Sanitätsdienst
Die Hobbyrunde stellt bei den
Spielen keinen Sanitätsdienst.
Die beteiligten Teams kümmern
sich selbst um einen
Sanitäter oder Sanitätsdienst, der bei den Spielen anwesend
ist.
Alle Spieler begeben sich auf eigene Gefahr aufs
Eis, um
an den Spielen (auch ohne anwesenden Sanitätsdienst),
mitzuwirken!
§ 22. Abschlussveranstaltung
Die für die Abschlussveranstaltung im Voraus gebuchte
Essensanzahl, wird dem jeweiligen Verein, bei Unterschreitung
der gemeldeten "Esser", durch den Unterstützungsverein in
Rechnung gestellt!
Charly Spiegl
Ligenkoordinator/Spielleiter